Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Abstellräumen, Errichtung einer Stützwand wowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162, 132/34, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 22.03.2022 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun beantragt der Bauherr (auf Verlangen des Landratsamtes) eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des geplanten Flachdachs der Garage. Die geplante Garage soll aufgrund der Hanglage des Baugrundstücks ein Flachdach erhalten und überfüllt werden. Das Dach soll begrünt werden. Lt. § 5 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung können Flachdächer insbesondere bei starker Hangneigung, bei Unterflurgaragen oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt noch einmal die vorliegende Planung, der vom Bauausschuss bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier geht auf das vorhandene Gelände ein, dass hier die Garage  aufgrund der Lage überfüllt werden soll. 

Beschluss

Dem Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdaches der Garage wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr