Bauantrag zur Errichtung von zwei Garagen mit Nebenräumen, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der vorliegende Bauantrag sieht vor:
  • Die Errichtung einer Garage im südöstlichen Teil des Grundstückes mit den Außenabmessungen 6,20 m x 8,30 m, Ausführung mit Pultdach mit einer Höhe von 2,62 m – 3,73 m.
  • Die Errichtung im nordwestlichen Teil des Grundstückes einer Garage, Außenabmessungen 9 m x 3,70m sowie davor Abstellraum, Fahrradraum und Freisitz, Außenabmessungen 7,20 m x 6 m, Ausführung mit Satteldach. 

Im Jahr 2021 wurde eine Außenbereichssatzung für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 145, 146 und 147, Gemarkung Niederaudorf erlassen, wobei der Geltungsbereich im Einvernehmen mit dem Landratsamt sehr eng um die bereits bestehenden Gebäude festgelegt wurde. Der Grund der Aufstellung war, den bebauten Bereich, welcher ursprünglich ohne Satzung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, zu ordnen bzw. evtl. zukünftige Erweiterungen zu fixieren. (siehe Aufsatz zu BauGB § 35 Abs. 6 vom LRA Rosenheim in den Dokumenten) Die jetzt geplanten Garagen befinden sich nicht im Geltungsbereich der Satzung. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt betont, dass durch die zurückliegende Aufstellung der Außenbereichssatzung der zu bebauende Bereich eindeutig fixiert wurde und die jetzt geplanten Garagen außerhalb dieses Bereichs liegen. Das Gremium vertritt ebenfalls einstimmig die Auffassung, dass einer Bebauung außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 18.10.2022 08:56 Uhr