Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Rechenau 3, Fl.Nr. 1538, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Dach der bestehenden Holzlagerstätte soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Um einen höheren Wirkungsgrad zu erreichen, soll die PV-Anlage aufgeständert werden, in der hinteren Reihe sind 30° geplant, in der vorderen 25°. Dazu liegt ein Antrag auf Abweichung von der § 8 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung vor. Die PV-Anlage ist von der Straße aus nicht einsehbar.
Diskussionsverlauf
Eingangs betont Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass bei technischer Notwendigkeit von der Ortsgestaltungssatzung abgewichen werden kann. Dies sei hier der Fall, zudem die PV-Anlage von der Straßenseite aus nicht eingesehen werden kann. Daraufhin entsteht eine rege Diskussion über PV-Anlagen, deren Wirksamkeit und deren Situierung. Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die bestehende Ortsgestaltungssatzung, gerade im Hinblick auf die Energie-Erzeugung, zu überdenken und zu ändern.
Beschluss
Dem Antrag auf Abweichung von § 8 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung wird aufgrund der Nichteinsehbarkeit der PV-Anlage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2022 13:35 Uhr