Bauantrag zum Anbau an die bestehende Abbundhalle mit Garagen, Aufenthaltsraum für Personal, 3 Wohneinheiten für Betriebsleiter und Personal sowie Einbau einer zentralen Heizanlage zur Nahwärmeversorgung, Zollhausstr. 5, Fl.Nr. 976/87, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 13.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die bestehende Abbundhalle soll wie folgt erweitert werden:

-        westseitiger 3-geschossiger Anbau mit den Außenabmessungen 11,99 m x 17,14 m, seitliche Wandhöhe 6,99 m
-        mit Satteldach sowie je nord- und südseitig eine Schleppdachgaube
-        3 Wohneinheiten
-        integriert ins Erdgeschoss eine Garage, ca. 90,70 m², Einfahrt südseitig

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet Reisach-Süd“, es werden folgende Festsetzungen nicht eingehalten, hier ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig: 

-        Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite (siehe Bebauungsplan, siehe  
auch Eingabeplan, Grundriss EG – Blaue Linie)  
       Überschreitung um:         3,00 m 

       Wandhöhe mit 7,00m geplant   
       Festsetzung lt. 3.3:          5,50 m   
       Überschreitung um:          1,50 m  

       Seitenlänge des Satteldaches mit 8,60m geplant   
       Festsetzung lt. 5,2:          7,00 m          
       Überschreitung um:          1,60 m           
       War Bestandteil der ursprünglichen abgelaufenen Genehmigung von 1999.   

       Schleppgauben auf beiden Dachflächen geplant   
(Nordseite: 6,11m, Südseite: 7,49m)  
       Festsetzung lt. 5,2: Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig.  
       Wurde 1999 mit 4 Satteldachgauben genehmigt (Genehmigung abgelaufen).
Wie bereits im Anschreiben des Bauwerbers erwähnt, liegt ein Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 1999 vor, in dem die Seitenlänge des Satteldachs (8,60 m) sowie 4 Satteldachgauben genehmigt wurden, diese Genehmigung ist jedoch abgelaufen. Hinweis: Flächen für Garagen sind gemäß Planung ausreichend dargestellt, der Stellplatznachweis ist nachzureichen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planung und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans detailliert vor. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert den rechtskräftigen Bebauungsplan und die Festsetzungen bezüglich der zu errichtenden Wohnungen. Er befürwortet die geplante Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter des Betriebes als absolut sinnvolle Maßnahme, auch wenn dadurch einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig werden. Auch das Gremium befürwortet einheitlich die Planung und die Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter des Betriebes.  

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den im Sachverhalt genannten vier Befreiungen von den Festsetzungen des Be-bauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet Reisach-Süd“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2023 08:06 Uhr