Aufstellung Bebauungsplan Nr. 47 "An der Tatzelwurmstraße"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauBG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.02.2022 (TOP 4) wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße" für die Grundstücke Fl.Nr. 999/19, 999/22, 999/28 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1000/15, 1000/9 und 891, Gemarkung Niederaudorf gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich. 

Die beauftragte Architektin Frau Dipl.Ing. Reiser wird den Entwurf des Bebauungsplanes ausführlich vorstellen und erläutern sowie für etwaige Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Die beauftragte Architektin Frau Reiser stellt den Bebauungsplan detailliert vor und beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat. Nach lebhafter Diskussion ergeben sich einige Änderungen, über die jeweils abgestimmt wird und die in den Entwurf des Bebauungsplans zur frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet werden.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße" (Plandatum 13.09.2022) und beschließt dessen Auslegung mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Zufahrt soll für alle Baufenster über den Waldweg erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die Baufenster von Baufeld 03 soll der Größe von Baufenster 01 und 02 angeglichen werden. Der Obstanger soll größer werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 4

Baufenster 03 soll für Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser offen bleiben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 5

Die GRZ soll einheitlich auf 0,3 reduziert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr