Städtebauförderprogramm, ISEK; Vergabe der Planungsleistungen für die Landschaftsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Sitzung vom 20.08.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) einzuholen.
Das ISEK ermöglicht es, die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger, von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind. Beispielhaft kann hier die im Dorfentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden.
Mit Schreiben vom 10.06.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Gemeinde Oberaudorf in das Programm aufgenommen wurde und übermittelt eine Programmzuteilung von 170.000.- € für das Jahr 2022. Die Zuwendungsbescheide für konkrete Maßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2022 bei der Regierung vorliegen. Daher ist nun eine umgehende Beauftragung des ISEK von Nöten. Dieses stellt wie beschrieben die Basis für alle weiteren Vorhaben dar.
Zusätzlich zu einem notwendigen und bereits vom Gemeinderat beauftragten Stadtplanungsbüro muss gemäß den Förderrichtlinien das ISEK auch von einem Büro für Landschaftsplanung begleitet werden.
Auf Empfehlung der Regierung von Oberbayern wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Leider erfolgte bis heute noch keine Rückmeldung. Da die Zeit aber drängt, bittet der Bürgermeister um Ermächtigung, sich nach Eingang von Angeboten im Umlaufverfahren an die Gemeinderatsmitglieder zu wenden und im Fall, dass keine Einwände geäußert werden, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert noch einmal im Detail die Vorgehensweise zur Erlangung der Förderung von Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm. Er geht darauf ein, dass die nun für dieses Jahr zugesagte Fördersumme dann zur Verfügung steht, wenn auch in diesem Jahr noch förderfähige Maßnahmen beantragt werden. Er nennt dazu schon einige Vorschläge für Projekte im Ortskern.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, sich nach Eingang von Angeboten im Umlaufverfahren an die Gemeinderatsmitglieder zu wenden und im Fall, dass keine Einwände geäußert werden, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr