Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Rosenheimer Str. 116, Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude im westlichen Teil der Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf sanieren und erweitern. Laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist für diese Baumaßnahme der Erlass einer städtebaulichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung) notwendig, da sich das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet. Mit Datum 27.07.2022 liegt der Gemeinde ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor, um hier das entsprechende Baurecht zur Erweiterung des bestehenden Anwesens zu schaffen. Der genaue Geltungsbereich muss noch festgelegt werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird die Notwendigkeit einer Einbeziehungssatzung hinterfragt, da es sich nur um geringfügige Änderungen am Objekt handelt. Das Vorhaben an sich wird mehrheitlich begrüßt. Der Geltungsbereich der Satzung muss aber sehr nahe auf den jetzigen Bestand festgelegt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Grundstück bzw. Teilfläche der Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf. Der Geltungsbereich hat sich an den äußeren Grenzen der Bestandsgebäude zu orientieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2022 09:56 Uhr