Neuabschluss des Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheckbergbahnen- und Freizeitanlagen GmbH über die Grundstücks- und Anlagennutzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Als Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG ist das Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO, Beschluss TOP 4).
Auf die Beratungen und Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen vom 23.02.2021 und 14.09.2021 wird verwiesen.
Wie bereits vorberaten und im vorherigen TOP behandelt, regelt ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG die eigentliche Nutzung des gesamten Freizeitgebietes, insbesondere die Nutzung des Grundstücks der Talstation, der Parkplätze und der Liftanlagen. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis zum Jahr 2027.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll dieser Vertrag vorzeitig neu abgeschlossen und mit neuer Laufzeit versehen werden. Ziel ist ein symmetrischer Vertrag, der die entsprechende Rechtssicherheit bietet, damit Investitionen getätigt (Aufnahme von Finanzmittel) und dann auch längerfristig steuerlich wirksam geltend gemacht werden können (Abschreibungen).
Der Vertragstext wurde an die jetzige Sach- und Rechtslage angepasst. Er enthält Regelungen für alle derzeit bestehenden Anlagen, insbesondere auch die Nutzung der Parkplätze. Für die Nutzung der Winterrodelbahn und des Übungsgeländes wurden eigene Vereinbarungen abgeschlossen (GR-Beschluss vom 19.10.2021, Top 14 und 15).
Der Vertrag wurde von beiden Seiten unabhängig juristisch geprüft und abgestimmt. Er soll ab Vertragsabschluss fünfundzwanzig Jahre gültig sein.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird nachgefragt, warum die Gemeinde der Bergbahn eine Entschädigung für den Betrieb der Toiletten in der Talstation leisten muss. Der Bürgermeister antwortet darauf, dass diese Toiletten auch für die öffentliche Nutzung verwendet werden und nicht nur für Gäste der Bergbahn und der Gaststätte.
Weil das Thema bereits vorbehandelt wurde, werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss des vorgestellten Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG und ermächtigt hierzu den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2022 08:35 Uhr