Zweite Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gebiets Südlich der Carl-Hagen-Straße, Fl.Nr. 232/1, 231/2 (TF), 232, 231, 229 (TF), 229/63 (TF), 231/6 (TF), 234 (TF),9, Gemarkung Oberaudorf gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Südlich der Carl-Hagen-Straße“ ist es notwendig, die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan von Besonderem Wohngebiet in Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit Zweckbestimmung „Freizeitgebiet Hocheck“ zu ändern. Für die Flächennutzungsplanänderung wurde ein fachkundiges Architekturbüro beauftragt. Die Verwaltung stellt den Inhalt der Planung zusammenfassend vor. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister verweist darauf, dass die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bereits beim Erlass der baurechtlichen Veränderungssperre vorgetragen wurde. Aus dem Gremium wird gefragt, ob in der Festlegung als Sonderfläche Freizeitgebiet auch weiterhin ein Parkplatz zulässig ist. Der Bürgermeister bestätigt, dass auch dort auch weiterhin Parkplatzflächen ausgewiesen werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 20.12.2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.01.2023 09:54 Uhr