Vorberatung zum Haushaltsplan 2023 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2023 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 06.03.2023) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 09.03.2023 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2023 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Im Bereich der Personalkosten sind die festgesetzten Ansätze Stand Anfang März noch sehr ungenau, da zurzeit noch die Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Bereich laufen. Alle Anzeichen deuten auf eine deutliche Erhöhung der Personalkosten für die Arbeitnehmer hin. Die Lohnkosten wurden von uns deshalb bereits gegenüber den letzten Jahren wesentlich höher angesetzt. Ob die höheren Ansätze ausreichen ist noch nicht absehbar. Um einen aussagekräftigen Haushaltsplan zu erhalten, müssten die Personalkosten nach der Einigung der Tarifparteien korrigiert werden, da sie einen der größten Ausgabenkosten im Verwaltungshaushalt darstellen. Bis Anfang April könnten die Ansätze noch angepasst werden. Auch bei einigen anderen wichtigen Haushaltsstellen konnten die Daten nur sehr grob geschätzt werden, da uns die genauen Zahlen bei Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht vorlagen (Endabrechnung Petö-Schule, Konzessionsabgaben, Defizitvertrag mit Audorfer Kindernest). Hier könnten sich noch wesentliche Änderungen im Verwaltungshaushalt ergeben.
Die vorherrschenden aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden auch im Jahr 2023 nicht vorhersehbare wirtschaftliche Auswirkungen haben. Für das Jahr 2023 ist laut Bayerischem Gemeindetag von einer Inflationsrate um die 8 % auszugehen. Auch in nächster Zeit werden große Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Kommunen gegeben sein. Zudem werden die Rahmenbedienungen der Entwicklung auch auf absehbare Zeit durch Themen wie Rohstoffknappheit, Fachkräftemangel, die Entwicklung der Energiekosten, die Zinsentwicklung und die Inflationsrate noch wesentlich beeinflusst werden. Zu berücksichtigen sind außerdem die hohen Kostensteigerungen im Bereich der Lohnkosten. Deshalb ist die Einhaltung der Haushaltsansätze, die Reduzierung der Ausgaben immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in diesem Jahr zu verringern.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Zehrer informierte den Ausschuss, dass die geplante zweite Beratung über den Haushaltsplan bzw. Haushaltssatzung 2023 (mit Anlagen) und des Finanzplans bis zum Jahr 2026 des Finanzausschuss am 20. April 2023 leider zu kurzfristig angesetzt wurde, um dort beschlossene Änderungen noch in den Haushaltsentwurf für die Gemeinderatssitzung am 25. April 2023 einzuarbeiten zu können. Die Sitzung müsste vorverlegt werden oder evtl. abgesetzt werden. Ausschussmitglied Hannes Rechenauer sprach sich für einen Verzicht auf eine weitere Sitzung aus, da diese eigentlich nicht mehr notwendig sei. Bürgermeister Dr. Bernhardt fügte hinzu, dass keine weiteren Projekte als die bisher bekannten geplant sind. Abweichungen vom vorgestellten Haushaltsplan würden sich nur in Zahlen, bzw. HH-Ansätzen ergeben. Der Ausschuss befürwortete den Vorschlag und verzichtet auf eine weitere FA-Sitzung zur Haushaltsplanung 2023.
Weitere Fragen zum Haushalt wurden vom Kämmerer und vom 1. Bürgermeister beantwortet. Es folgte eine angeregte Diskussion im Ausschuss zum Thema Kindergartengebühren. 

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung für das Jahr 2023 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt zu erlassen, in der vorgefertigten Form zu genehmigen und die Steuerhebesätze unverändert beizubehalten. 
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2023 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen, der Stellenplan zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 15:34 Uhr