Bebauungsplan Nr. 37 "Talweg/Reisacher Straße"; Abwägung Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss hat in seiner letzten Sitzung über den obigen Tagesordnungspunkt bereits beraten (vgl. Anlage II zu diesem TOP). Er konnte aber die Beratung, insbesondere die Abwägung, nicht abschließen, da eine Einwendung des Landratsamtes Rosenheim, Bauleitplanung (vgl. Anlage II zu diesem TOP), noch geklärt und vorgetragen werden musste. Der Ausschuss hat die abschließende Behandlung deshalb in die heutige Gemeinderatssitzung verschoben.
Die seitens des Landratsamtes am 16.07.2010 vorgebrachten Punkte wurden nochmals nach juristischer Prüfung erläutert und die Gemeinde beurteilt diese wie folgt:
Das Landratsamt weist zu Recht darauf hin, dass eine Wohneinheitsbeschränkung nur je Wohngebäude, nicht aber je Baugrundstück erfolgen darf. Ziffer 2.3.6 der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird dementsprechend geändert, so dass es statt „pro Grundstück“ „pro Wohneinheit“ heißt.
Die Ausführungen des Landratsamtes zu Ziffern 2.15 werden zur Kenntnis genommen. Die Ziffern 2.15.1 und 2.15.2 können aus Sicht der Gemeinde so bestehen bleiben. Sie setzen konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten zur Einhaltung des Lärmschutzes fest. Die festgesetzten Schalldämmmaße sind vom Bauwerber einzuhalten. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanvollzugs nachzuweisen. Eine weitere Konkretisierung auf der Ebene des Bebauungsplanes ist weder möglich noch zur Konfliktbewältigung notwendig.
Bei Ziffer 2.15.3 handelt es sich um Empfehlungen, die statt als Festsetzung unter Ziffer 3 als Hinweise aufgenommen werden sollen. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend angepasst.
Zusammen mit den in der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vorgenommen Änderungen und Ergänzungen sind die oben Dargestellten bereits in den Planentwurf vom 27.07.2015 eingearbeitet worden. Ebenso wird auf die Festsetzung des Areals als WA in der Begründung unter 4. noch genauer eingegangen. Dieser Entwurf wird den Gemeinderatsmitgliedern nochmals gezeigt und erläutert.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung fasst die bisherigen Einwendungen zum Planentwurf nochmals zusammen. Dabei wird insbesondere auf die noch ausstehende Abwägung der Einwendungen des Landratsamtes (Bauleitplanung) eingegangen. Die von der Kanzlei Döring Spieß formulierte Abwägung wird nochmals vorgelesen. Auch die weiteren in rot dargestellten Änderungen, die in den Planentwurf vom 27.07.2015 eingeflossen sind werden vorgelesen und erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt stellvertretend für den zuständigen Ausschuss den Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.07.2015
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese entsprechend den Vorschriften des § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und somit in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 12.10.2015 15:26 Uhr