Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohneinheit als Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Im Kramerfeld 7, Fl.Nr. 51/1, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim (BG-2019-215) vom 08.05.2019 zur Errichtung einer Wohneinheit als Anbau an ein best. Wohnhaus vor. Die Bauherren beantragten fristgereicht mit Schreiben vom 05.01.2023 an das Landratsamt Rosenheim die Verlängerung der Baugenehmigung. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung). An den Beurteilungskriterien hat sich seitdem nichts verändert. Der zu verlängernde Bauantrag sieht zur Schaffung einer neuen Wohneinheit, den westseitigen Anbau eines zweigeschossigen Gebäudes mit Satteldach an das bestehende Wohnhaus und westseitigen Carport sowie, als Verbindungsbau, einen erdgeschossigen Wintergarten vor. Die Einfügung nach § 34 BauGB ist gegeben. Die neu entstehenden Stellplätze entsprechen sowohl in der Anzahl als auch in der Situierung der Garagen- und Stellplatzverordnung. Im Hinblick auf eine evtl. Teilung des Grundstückes sind die jeweiligen Stellplätze den Wohneinheiten zuzuordnen und dinglich zu sichern.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 09:11 Uhr