1. Änderung der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes von Oberaudorf (Ortsgestaltungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 01.05.2021 trat die Ortsgestaltungssatzung von Oberaudorf in Kraft, auch mit dem Wissen, dass sich mit der Zeit einzelne notwendige Änderungen herauskristallisieren werden. In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 12.10.2021 wurde darauf hingewiesen, dass die Satzung u.a. hinsichtlich der Gestaltung der Gauben sowie der Wintergärten geändert werden soll. Mittlerweile wurde schon häufig Abweichungen und Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt, wobei sich doch herausstellte, dass einige Punkte vor allem in Bezug auf § 3 „Gestaltung von Gebäuden“ sich wiederholen und hier immer wieder Ausnahmen und Abweichungen beantragt werden. Das Bauamt schlägt deshalb vor, untenstehende Änderungen und Ergänzungen zu diskutieren und einen Entwurf für eine 1. Änderung der Satzung in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu behandeln und zu beschließen.
- Wintergärten: auch ohne Dachüberstand möglich
Glaseindeckung möglich
Dachform? Dachneigung
- Dachterrassen: möglich bei Garagen, Erker, Anbauelement immer in Verbindung mit Hauptgebäude
- Balkone: Balkone dürfen trauf- und giebelseitig außer im Dachgeschoss tiefer als die Dachüberstände sein. Begrenzt auf 1. OG oder auch für weitere Obergeschosse möglich?
- Dachgauben: Dacheindeckung: Blecheindeckung möglich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die Hintergründe sowie die einzelnen zu diskutierenden Änderungen zur Ortsgestaltungssatzung. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Situierung der Balkone die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Hauptsächlich die Festsetzung der Dachformen bzw. –neigung bezüglich geplanter Dachterrassen wird kontrovers diskutiert. Letztendlich ist sich der Gemeinderat über folgende zu ändernde Punkte der Ortsgestaltungssatzung einig:
Wintergärten:
- Werden auch ohne Dachüberstand zugelassen.
Eine Glaseindeckung sowie ein Flachdach sind zulässig.
Dachterrassen: nur zulässig bei Erkern bzw. untergeordneten An- und Vorbauten
Dachgauben: Blecheindeckung ist zulässig.
Balkone: Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sollen hier unverändert bleiben.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes (Ortsgestaltungssatzung) einzuarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu behandeln und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2023 08:19 Uhr