Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage sowie Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes in eine Doppelgarage und Anbau einer Garage, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf; neue Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.09.2022 wurde der Bauantrag zur Errichtung von zwei Garagen mit Nebenräumen in der Einfangstr. 21 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der geplanten Lage außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung nicht erteilt. Ein Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 19.10.2022 beurteilt das Bauvorhaben wie folgt: Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen dieser Satzung, da die beiden Garagen mit Nebenraumen vollständig außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung liegen. Die Zulassung einer Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Geltungsbereiches der städtebaulichen Satzung ist nicht möglich.
Nun liegt eine abgeänderte Planung vor, die das Landratsamt wie folgt beurteilt:
… beiliegend erhalten Sie einen geänderten Freiflächenplan für die Errichtung von Stellplätzen. Die Verwaltungs- und Genehmigungspraxis wird seitens des Landratsamtes bisher so gehandhabt, dass im Außenbereich ( auch in Gebieten, für die eine Satzung nach § 35 Abs. 5 BauGB aufgestellt wurde) zwei Garagen (je 3*6m) pro Hauptwohnung (auch bei Betriebsleiterhäusern), bei zusätzlichen Wohneinheiten nur eine Garage und bei Vorhandensein einer gemeindlichen Stellplatzsatzung ggf. noch ein weiterer, befestigter Stellplatz, der so außenbereichsschonend (möglichst geringe Versiegelung) wie möglich zu errichten ist, genehmigt werden.
Die nun vorgelegte, geänderte Planung würde diesen Aspekten entsprechen. Der Bauherr beabsichtigt, das vorhandene Nebengebäude zur Garage umzunutzen und daran anschließend einen weiteren Garagenparkplatz anzubauen. Bei der Garage für das Wohnhaus seines Sohnes entfällt der ursprünglich geplante Anbau eines Nebenraumes.
Die geänderte Planung stellt sich wie folgt dar:
  • Das vorhandene nördliche Nebengebäude soll zu einer Doppelgarage umgenutzt werden mit einer direkt anschließenden offenen, überdachten Garage.
  • Südlich soll eine Doppelgarage, Außenabmessungen 6 m x 7,02 m mit Pultdach entstehen. 
  • Im nordöstlichen Grundstücksteil soll ein Stellplatz entstehen.  

Beantragt sind demzufolge 5 Garagen und 1 Stellplatz. Würde der internen Regelung des LRA Rosenheim entsprechen.

Aktuell vorhandene und genehmigte Wohnungen, Garagen und Stellplätze:

Einfangstraße 21:        3 Wohnungen und 2 Stellplätze 
Nebengebäude:         1 Wohnung und 1 Stellplatz und 1 Garage

Es würden also insgesamt 6 Garagen und 4 Stellplätze entstehen. Dies widerspricht der internen Regelung des Landratsamtes Rosenheim.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung und – zur nochmaligen Veranschaulichung- der bestehenden Außenbereichssatzung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt über die zurückliegenden Vorgänge und die der Verwaltung vorliegenden gegensätzlichen Beurteilungen durch das Landratsamt Rosenheim. Am Ende einer entsprechenden Diskussion erklärt der Bürgermeister, dass er in dieser Angelegenheit nochmal mit dem Kreisbaumeister sprechen wird. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen wegen des Widerspruchs zur Regelung des Landratsamtes bezüglich „Anzahl Garagen und Stellplätze im Außenbereich“ nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 08:38 Uhr