Bauantrag zur Nutzungsänderung, zum Anbau und zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes Rosenheimer Str. 24, Fl.Nr. 346/4, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 16.05.2023 behandelt. Da hier aus dem Gremium zu einzelnen Punkten um Rücksprache mit dem Bauherrn bzw. Planänderung gebeten wurde und es auch von Seiten der Genehmigungsbehörde Beanstandungen gab, liegt jetzt eine neue, geänderte Planung vor:
  • Nutzungsänderung des Ladenteils im OG zu einer zusätzlichen Wohneinheit (Nr. 4), hier soll die Erschließung zusätzlich über eine südseitige Treppe erfolgen (unverändert) 
  • Das geplante südseitige Radlager soll unter der neu entstehenden Treppe/Balkon errichtet werden (Grenzanbau nicht möglich). 
  • Erweiterung der EG-Wohnung Nr. 2 im EG südseitig um einen Raum. Es soll ein Blechdach und ein Glasdach entstehen (geplante Terrasse entfällt), für das Blechdach ist eine Ausnahme von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung notwendig. 
  • Erweiterung der OG-Wohnung Nr. 3 entfällt.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geänderte Planung vor. Bürgermeister Matthias Bernhard betont, dass eine Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung bei Bestandsgebäuden mit entsprechender technischer Begründung genehmigungsfähig ist. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2023 15:40 Uhr