Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93": Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister gibt im Vorfeld bekannt, dass er aufgrund Verschwägerung an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilnehmen darf. Gleichwohl darf er aber den Sachverhalt vortragen und fachliche Fragen hierzu beantworten. Sobald die Diskussion zu diesem Punkt eröffnet ist, kann der Erste Bürgermeister in diesem Falle nicht mehr mitwirken. Diese Vorgehensweise wurde auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen.
Ebenso ist auch das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt aufgrund der Geschwistereigenschaft an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO auszuschließen.
Über die persönlichen Ausschlüsse wird vor dem Diskussionsverlauf Beschluss gefasst. Die Abstimmung wird vom Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier durchgeführt.
Auf dem nördlichen Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf westlich der A93, welches Bestandteil des im Flächennutzungsplan festgesetzten Gewerbegebietes ist, soll eine Betriebsstätte mit ca. 9.700 m² BGF zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen errichtet werden. Diese Betriebsstätte soll aus zwei getrennten drei- bzw. viergeschossigen Baukörpern mit Flachdach bestehen. Als Interimslösung für die Erschließung soll der Untere Innweg (Fl.Nr. 692, Gemarkung Oberaudorf) verwendet werden. Die bestehende Linksabbiegerspur der Staatsstraße muss aufgrund des zu erwartenden LKW-Verkehrs verlängert werden bzw. die Schleppkurve zur Einfahrt vergrößert werden. Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Einer der ersten Schritte des doch sehr umfangreichen und aufwendigen Bebauungsplanverfahrens ist die notwendige Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan. In der heutigen Sitzung werden der Vorhabenträger sowie die beauftragten Architekten und Ingenieure das Projekt vorstellen und Fragen aus dem Gemeinderat beantworten.  

Diskussionsverlauf

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt der Geschäftsführer der Fa. Recon, Herr Rene Wurzer, sein Unternehmen und den geplanten Neubau im Gewerbegebiet an der A 93 vor. 

Im Anschluss werden aus dem Gremium zahlreiche Fragen gestellt. Diese betreffen u. a. die Verfügbarkeit von notwendigen Ausgleichsflächen und den Ablauf der vorgesehenen Betriebstätigkeit und der Gebäudenutzung. Mehrere Fragen ergehen auch zum Thema Gebäude- und Fassadengestaltung sowie zur Gebäudeanordnung.

Herr Wurzer antwortet zunächst, dass sich die vorgestellte Planung noch in der Entwurfsphase befindet und tiefergehende Fragen dann geklärt werden, wenn sich der Gemeinderat für die grundsätzliche Befürwortung des Projekts entschieden hat.
Zu den angesprochenen Themen führt er aus, dass gerade bei der Gebäudegestaltung noch genügend Spielraum offenbleibt, um die Wünsche der Gemeinde weitgehend zu berücksichtigen. Er bestätigt auch, dass beim Betriebsablauf nur sehr geringe Immissionen entstehen, da es sich vorwiegend um Montagetätigkeiten handelt. Auch der Werkverkehr wird mit 6 bis 8 Lkw pro Tag nicht stark ausgeprägt sein.

Es ist beabsichtigt, dass gesamte Bauvorhaben in einem Zug zu verwirklichen. Bevor der Betrieb seine volle Kapazität erreicht, können einige Gebäudeteile auch befristet untervermietet werden. Letztendlich könnte eine Arbeitsplatzkapazität von 120 Personen entstehen. Der Standort Oberaudorf wird als eigenständige GmbH angemeldet.

Im Gremium wird das Vorhaben großteils begrüßt. Bei den detaillierten Planungen besteht aber noch Abstimmungsbedarf. Es wird auch der Wunsch geäußert, dass die Fa. Recon nun auch die betroffene Nachbarschaft persönlich von diesem Vorhaben informiert.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister und das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt werden von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans incl. etwaiger Änderungen und Ergänzungen (Plandatum 04.08.2023) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.10.2023 08:50 Uhr