Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 26.09.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Bereits in den vergangenen beiden Werkausschusssitzungen wurde der Anschluss von Grafenherberg an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinde Bayrischzell im Mittleren Sudelfeld behandelt. In der Sitzung am 20.04.2023 wurde beschlossen, die weiteren Planungen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) an das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim zu vergeben. Die Planungen bei INFRA leitet Herr Richard Steiner.
Da für das Vorhaben alle Planungsschritte eng mit der Gemeinde Bayrischzell abgestimmt werden sollen, fand am 03.08.2023 eine Besprechung im Rathaus von Bayrischzell mit Bürgermeister Herrn Kittenrainer, Herrn Stadler (2. BGM Bayrischzell und GF Bergbahnen Sudelfeld) und dem Geschäftsleiter Herrn Acher statt.
Weiterhin fand am 17.08.2023 eine Besprechung im Rathaus von Oberaudorf mit Bürgermeister Herrn Dr. Bernhardt und dem Geschäftsleiter Herrn Seebacher statt.
Die in diesen Besprechungen behandelten Sachverhalte werden nachfolgend zusammengefasst.
Anschlussbeiträge:
Die Gemeinde Bayrischzell teilte uns in dem Gespräch am 03.08.2023 mit, dass für den geplanten Neubau bzw. die Sanierung der Kläranlage von Bayrischzell bisher 3.500 Einwohnerwerte (EW) angesetzt wurden, wobei für die Klärwerksdimensionierung die von INFRA für Grafenherberg ermittelten 450 Einwohnerwerte noch berücksichtigt werden können. Die bisher ermittelten Sanierungskosten für die Kläranlagen werden auf rund 5 Mio. Euro veranschlagt. 
Mit Grafenherberg ergäben sich somit 3.950 Einwohnerwerte. Würde man die Kosten für die Sanierung auf alle EW aufteilen, würde sich für Grafenherberg ein Anteil von 11,4 % bzw. von 570.000 € ergeben (450 / 3.950 x 5,0 Mio. €). Zusätzlich sind für den Wasserbereich Kosten für den Erstanschluss (Anschlussbeitrag) zu berücksichtigen.
Förderfähige Kosten - Gespräche mit dem WWA:
Um zu klären, ob Anschlussbeiträge nach dem Berghüttenprogramm der RZWas 2021 zuwendungsfähig sind, wurden von INFRA Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Herrn Seebeck geführt. Herr Seebeck antwortete hierauf nach Rücksprache mit dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.08.2023:
  • Anschlussbeiträge sind nicht zuwendungsfähig!
  • Zuwendungsfähig sind jedoch alle Anlagenteile, die für die Maßnahme erforderlich sind. Insbesondere Pumpen, Hochbehälter, Planungskosten, Baunebenkosten sowie Ausgaben für Anschlussleitungen und Anschlusskanäle, soweit sie Teil der öffentlichen Einrichtung sind. 
  • Darunter fallen auch alle entsprechend anfallenden Kosten und Mehrausgaben im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bayrischzell bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
  • Für dem Bereich Abwasserentsorgung somit: Alle Maßnahmen die erforderlich sind, um den erhöhten Schmutzwasseranfall zu bewältigen. Darunter fällt insbesondere auch der Mehraufwand bei Neubau der Kläranlage Bayrischzell durch notwendige Erhöhung der Ausbaugröße (Nachweis durch Kostenvergleichsrechnung der beiden Ausbaugrößen).
  • Kosten im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bayrischzell sind jedoch nur zuwendungsfähig, sofern diese im Bewilligungszeitraum kassenwirksam anfallen!

Eine wichtige Erkenntnis ist somit, dass Anschlussbeiträge nicht zuwendungsfähig sind.
Ungewiss ist auch, ob 
  • der höhere EW-Wert im Abwasserbereich aufgrund von Grafenherberg (EW 3.950) zu einer größeren Kläranlage führt, bei welcher die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Auslegung (EW 3.500) gefördert werden können und 
  • die Sanierung der Kläranlage im gleichen 4-Jahres-Zeitraum wie die Erschließung von Grafenherberg erfolgen kann.

Kostenaufteilung:
Die bisherigen Planungen führen zur Erkenntnis, dass trotz Förderung nach dem Berghüttenprogramm (75 %) die verbleibenden 25 % sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z. B. Anschlussbeiträge) insgesamt zu einem hohen Kostenbetrag führen werden, wobei noch nicht feststeht, wie diese aufgeteilt werden sollen. Ggf. werden für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung von Grafenherberg eigene Satzungen erlassen.
Leitungstrasse vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg:
Die Variante einer Erschließung von Grafenherberg vom Mittleren Sudelfeld aus (Anschluss an die Versorgungseinrichtungen von Bayrischzell) wird weiterverfolgt. Die aus derzeitiger Sicht wirtschaftlichste Variante wäre eine Verlegung der Trasse mit Wasser und Abwasser (Abstand W - AW 1,0 m, Schutzstreifen ca. 2,0 m) vom Mittleren Sudelfeld aus, zunächst auf halber Strecke neben der Straße und anschließend über Privatgrundstücken.
Hochbehälter:
In den Vorplanungen wurde überlegt, ob für die Trinkwasserversorgung vom Mittleren Sudelfeld und Grafenherberg ein gemeinsamer Hochbehälter mit der Gemeinde Bayrischzell interessant wäre.
Von der Gemeinde Bayrischzell wird für die Trinkwasserversorgung vom Mittleren und Oberen Sudelfeld auf ca. 1.280 m ü.NN ein Zwischenbehälter mit einem Volumen von 30 m³ betrieben. Er wurde 2014 errichtet. Über diesen Behälter wird das Mittlere Sudelfeld über eine Rohrleitung im freien Gefälle versorgt. In der Schieberkammer dieses Behälters ist ein Überhebepumpwerk vorhanden, das in den Behälter Walleralm (ca. 1.450 m ü.NN, 30 m³) fördert.
Für den Bereich Grafenherberg wurde ein erforderliches Behältervolumen von 80 m³ ermittelt. Da sich der bestehende Zwischenbehälter am Mittleren Sudelfeld in einem sehr guten baulichen Zustand befindet und der Betrieb zuverlässig funktioniert, ist von der Gemeinde Bayrischzell keine Erweiterung des Behältervolumens am mittleren Sudelfeld bzw. ein Neubau mit insgesamt größerem Volumen gewünscht.
Somit kann für die Versorgung von Grafenherberg ein eigener Hochbehälterstandort mit optimaler Versorgungshöhe gewählt werden. Ein möglicher Standort wäre hierbei auf einem Privatgrundstück neben der Straße vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg (Gemeindegebiet Bayrischzell).
Gespräche mit Grundstückseigentümern:
Für eine geeignete Trassenführung für die Versorgungsleitungen vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg und einen geeigneten Hochbehälterstandort hat sich Herr Bürgermeister Dr. Bernhardt bereit erklärt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche zu deren Zustimmung und mögliche Grunddienstbarkeiten aufzunehmen.
Verteilung in Grafenherberg:
Neben der Verlegung der Leitungstrasse vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg ist auch die Verteilung zu den Gebäuden in Grafenherberg zu erneuern, wobei auch hier die Grundstücke mehrerer Eigentümer betroffen sind. Hierzu hat INFRA die Planungen für eine geeignete Leitungsführung weiter ausgearbeitet und die betroffenen Grundstücke mit Eigentümern zusammengestellt, damit auch mit diesen Gespräche geführt werden können.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Paul trug den Sachverhalt vor. Auf Nachfrage von 2. BGM Herrn Holzmaier teilte er mit, dass bei der Besprechung in Bayrischzell am 03.08.2023 seitens Oberaudorf Herr Steiner (INFRA) und Herr Paul teilnahmen. Bei dem Gespräch in Oberaudorf am 17.08.2023 war hingegen kein Vertreter von Bayrischzell dabei.
Weiterhin erklärte Paul, dass mit der beauftragten Entwurfsplanung die realisierbaren Trassenverläufe festgelegt und die hierzu erforderliche Zustimmung der Grundstückseigentümer eingeholt werden sollen (z. B. Grunddienstbarkeiten). Aufbauend hierauf sollen die Erschließungskosten möglichst genau ermittelt werden. Die fertige Entwurfsplanung soll die Grundlagen für das Ausschreibungsverfahren und den Zuwendungsantrag bereitstellen und Kostensicherheit gewähren, damit die Frage der Kostenaufteilung geklärt werden kann. Bei den Gesamtkosten werden auch die Erstbeiträge für den Anschluss an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell eine maßgebende Größe bilden (Wasser und Abwasser). 2. BGM Herr Holzmaier sprach die Hoffnung aus, dass der Freistaat Bayern als Träger der Bereitschaftspolizei sich bereit erkläre, einen größeren Teil der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten zu übernehmen.

Datenstand vom 06.10.2023 09:22 Uhr