Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.07.2023 wurde genannter Antrag auf Tektur behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums das ganze Bauvorhaben aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation in der Schwebe ist. Mit Schreiben vom 31.08.2023 teilte das Landratsamt Rosenheim der Gemeinde mit, dass keine sich aus § 34 BauGB ergebenden Gründe die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen und daher ihres Erachtens nach der vorliegende Antrag auf Tektur genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt beabsichtigt daher, das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen und regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium der Gemeinde an. 
Der Antrag auf Tektur sieht die Höhenveränderung des östlich gelegenen Hauseingangs von dem im westlichen Grundstückbereich situierten Haus 2 vor. Der geplante Hauseingang führte ursprünglich vom EG in das Gebäude, die Tektur sieht die Verlegung des Hauseingangs auf das Niveau des KG vor.

Diskussionsverlauf

Eingangs schildert Bürgermeister Matthias Bernhardt den Hintergrund der Ablehnung des Antrags auf Tektur in der letzten Sitzung. Er erläutert die noch immer ungelöste Entwässerungssituation und betont, dass deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.  

Beschluss

Es ist bekannt, dass das Vorhaben bereits umgesetzt ist. Die Gemeinde Oberaudorf verwehrt sich ausdrücklich gegen eine solche Vorgehensweise, bei der Beschlüsse der Gemeinde durch den Bauherrn vorweggenommen werden. Zudem bleibt die Gemeinde bei ihrer Auffassung, dass aufgrund der wasserrechtlichen Bedenken keine weiteren Genehmigungen ausgesprochen werden sollten. Aufgrund der Einlassung des Landratsamtes Rosenheim, die den Sachverhalt allein im Wasserrechtsverfahren sieht, welches nach unserem Dafürhalten aber inhaltlich mit der Baugenehmigung verknüpft ist, bleibt die Gemeinde dabei, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2023 08:09 Uhr