Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Lagerraum, Martin-Greif-Straße 14, Fl.Nr. 292/19, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Martin-Greif-Str. 14 soll an der südlichen Grundstücksgrenze eine Garage mit Lagerraum, Außenabmessungen 8,20 m x 4,50 m, seitliche Wandhöhe 2,25 m mit Satteldach errichtet werden. Einfahrt von der Martin-Greif-Straße, der Aufstellraum entspricht der Garagen- und Stellplatzsatzung. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Kleinfuchsenfeld“, die geplante Garage befindet sich gemäß Bebauungsplan innerhalb des festgesetzten Baufensters für Garagen und entspricht auch hinsichtlich Gestaltung und Grenzabstand den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bauherr will den Antrag im Bau- und Straßenausschuss behandelt haben, da bereits eine nordseitige Garage auf dem Grundstück besteht, welche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, jedoch im Jahr 2006 vom Landratsamt genehmigt wurde.
Beschluss
Dem Bauantrag wird auf Grundlage einer Genehmigungsfreistellung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2023 08:09 Uhr