Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 6-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf die GR-Sitzungen vom 19.10.2021, 21.12.2021 und 25.10.2022 mit den gefassten Beschlüssen. In der Sitzung vom 25.10.2022 wurde der bereits von vier auf fünf Jahre festgelegte Kalkulationszeitraum (2018 bis 2022) für die Berechnung der Abwassergebühren nochmals um ein Jahr von 2018 bis 2023 verlängert. Der Grund für die Verlängerung des Kalkulationszeitraumes war, dass eine genaue Gebührenkalkulation immer noch nicht möglich ist, da u.a. noch keine Gesamtkosten der neuen Kläranlage ermittelt werden können sowie staatliche Zuwendungen in beträchtlicher Höhe noch geklärt werden müssen.
An dieser Situation hat sich leider noch nichts geändert, so dass im Jahr 2023 zum 01.01.2024 immer noch keine Gebührenkalkulation der Abwassergebühren möglich ist. So ist der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2023 nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit die Abwassergebühren genau kalkuliert werden können. Somit bleiben die Kanalgebühren seit 2018 (7 Jahre) in unveränderter Höhe bestehen. Eine Kalkulation mit Erhöhung der Kanalgebühren erfolgt dann im Jahr 2024 zum 01.01.2025. Die Gebührenkalkulation führt wie bisher Frau Radlbeck, Kommunalberatung aus Straubing, durch.
Diskussionsverlauf
Zu dieser bereits bekannten Thematik informiert der Bürgermeister noch darüber, dass leider immer noch einige größere Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurden. Hier wird nun zum Ende des Jahres eine Abrechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aus den genannten Gründen, den bisherigen schon verlängerten 6-jährigen Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2018 bis 2023 um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 08:35 Uhr