Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen, alternativ Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen und Carport, Sudelfeldstr. 14, Fl.Nr. 321/14, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2023 wurde der genannte Antrag auf Vorbescheid behandelt und zu zwei Varianten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung der Gemeinde die nördlich geplanten Gebäude außerhalb der Abgrenzungslinie zum Außenbereich situiert waren. Nun liegen der Verwaltung, über das Landratsamt Rosenheim, geänderte Planungen vor, die die nördliche Abgrenzungslinie zum Außenbereich berücksichtigen.
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:
- Abbruch des bestehenden Gebäudes
Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit den Außenabmessungen jeweils 7,50 m x 11 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,50 m
8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden.
Die Erschließung soll im mittleren Grundstücksbereich erfolgen.
Die Situierung der beiden nördlichen Gebäude ist geplant unter Berücksichtigung der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher gegeben.
Alternativvorschlag:
- Abbruch des bestehenden Wohnhauses
- Errichtung von zwei Doppelhäusern mit den Außenabmessungen 15,94 m x 10,99 m, seitliche Wandhöhe 6,50 m.
- 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden.
- Die Erschließung soll am östlichen Grundstücksrand erfolgen.
Die Situierung des nördlichen Doppelhauses ist geplant unter Berücksichtigung der nördlichen Abgrenzungslinie zum Außenbereich, die definiert ist durch die bestehende östliche und westliche Bebauung (Verbindungslinie der Gebäudekanten). Aus Sicht der Verwaltung Einfügung daher gegeben.
Zur Errichtung eines Doppelhauses im südlichen Grundstücksteil mit Erhalt des bestehenden Wohnhauses wurde in der Sitzung am 19.09.2023 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch die Einfügung in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB bezüglich der Höhe der Gebäude und dem Verhältnis bebaute Fläche zu Freifläche wurde in dieser Sitzung behandelt und als gegeben angesehen; ebenso wurde das Funktionieren der Stellplätze (Schleppkurven) diskutiert.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die beiden Varianten vor. Da das Bauvorhaben grundsätzlich bereits in der September-Sitzung behandelt und diskutiert und die Einwände berücksichtigt wurden, ergehen nach kurzer Diskussion die Beschlüsse
Beschluss 1
- Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Dem Antrag auf Vorbescheid (Alternativvorschlag) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2023 07:48 Uhr