Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2023 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2023 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2024 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2025, die Jahresrechnung 2023 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2023 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2023:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt        14.492.483,39 €
Vermögenshaushalt          8.019.083,50 €
Gesamthaushalt        22.511.566,89 €

Zuführung zum VMH:        3.148.329,69 €
Entnahme allg. Rücklage:        3.226.308,46 €
Allg. Rücklage 31.12.2023:        6.230.885,24 €
Schulden 31.12.2023:        6.226.614,46 €

Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 beträgt 1.169 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.324). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2023 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2024 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Katharina Kern betritt den Saal und nimmt an den Beratungen teil.

Der Bürgermeister erklärt die Abweichungen, die sich gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen ergeben haben. Insbesondere schlugen sich die Tariferhöhung und verschobene Bauvorhaben auf die Jahresrechnung nieder. 

Beim erhöhten Gewerbesteueraufkommen ist Vorsicht geboten, da es sich um einen Nachholeffekt aus der Pandemiezeit handeln kann.  

Trotz erheblicher Schulden ist der Haushalt aufgrund der angemessen Rücklagen als solide zu bezeichnen. Wichtig ist, dass die Gemeinde stets über liquide Mittel verfügt, um handlungsfähig zu bleiben.

Datenstand vom 28.02.2024 08:16 Uhr