Widmung des Refektoriums im Kloster Reisach für standesamtliche Eheschließungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bei der Bayerischen Immobilienverwaltung vorgelegte Konzept zum Erwerb des Kloster Reisach sieht u.a. vor, dass in den von der Gemeinde genutzten Räumlichkeiten auch ein Raum für standesamtliche Eheschließungen vorgesehen ist. 
Nach §14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll eine Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden.
Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, die Diensträume des Standesamtes zu bestimmen und dabei auch festzulegen, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen. Die Entscheidung der Gemeinde, in welchen Räumen die Eheschließungen durchgeführt werden sollen, stellt eine Widmung dar, durch die dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. Gewidmet wird die Räumlichkeit dadurch, dass der hierfür erforderliche Beschluss gefasst wird und dieser dann dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde vorgelegt wird.
Derzeit steht als würdiges Trauungszimmer das im Untergeschoss des zum Rathaus gehörigen „Haus des Gastes“ integrierte und zum Zwecke der Eheschließung eingerichtete südseitig ausgerichtete Zimmer zur Verfügung. Auf Grund der baulich beschränkten Größe ist dieses Trauzimmer nur für eine begrenzte Zahl von Hochzeitsgästen geeignet. Die Gemeinde hält das „Refektorium“ im Kloster Reisach, Klosterweg 20, Oberaudorf, Gemeindeteil Niederaudorf, auf Grund seiner Größe, verbunden mit einer optisch ansprechenden Architektur, als zusätzlichen Ort (Räumlichkeit) zur Durchführung von Eheschließungen als geeignet und regt an, diese Örtlichkeit entsprechend zu widmen. Die Zweckbestimmung und Definition der Nutzung dieser Örtlichkeit durch die Gemeinde ist auch derzeit schon durch eine Nutzungsvereinbarung gesichert.
Zunächst ist vorgesehen, das Refektorium für ausgewählte, größere Eheschließungen zu nutzen. Dabei ist aber zu erwähnen, dass der dadurch zusätzlich ausgelöste Aufwand von den Eheschließenden zu tragen ist (Reinigung, Heizung, Fahrzeit etc.). Die Verwaltung schlägt hier ein Nutzungsentgelt (einschließlich Nebenkosten) von 300,-- Euro vor. Individuelle standesamtlichen Gebühren, die sich aus der rechtlichen Situation einer Eheschließung ergeben, sind in diesem Betrag noch nicht enthalten.
 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium wird bestätigt, dass derzeit nicht vorgesehen ist, für die Verwendung des Refektoriums als Trauraum Investitionen zu tätigen. Die Eheschließenden haben die Möglichkeit, individuelle Ausstattungswünsche, in Absprache mit dem Standesamtspersonal, selbst umzusetzen.

Beschluss

Das im Kloster Reisach befindliche „Refektorium“ – Oberaudorf, Klosterweg 20 – wird als weiterer Ort zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt. Das Nutzungsentgelt für diese Örtlichkeit beträgt 300,-- Euro. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 08:16 Uhr