Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 16.01.2024 wurde genannter Bauantrag zurückgestellt, da nach Ansicht des Gremiums aufgrund fehlender Angaben eine Beurteilung nicht möglich war und der geplante Carport nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprach. Nach Rücksprache mit den Bauherren wurde nun der Carport verkleinert und mit Satteldach geplant. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim erfolgt hier die Beurteilung gemäß § 35 BauGB (Außenbereichslage), so dass die Einfügekriterien gemäß § 34 BauGB nicht relevant sind. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Die Beurteilung sowie die generelle Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit des Landratsamtes Rosenheim. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung informiert die Verwaltung über die (nur telefonisch) mitgeteilten internen Richtwerte des Landratsamtes Rosenheim zur Erweiterung von Wohngebäuden im Außenbereich. Da die laut Auskunft des Landratsamtes gesamt zulässige maximale Wohnfläche von 230 m² im Außenbereich in vorliegendem Bauantrag überschritten ist, einigt sich das Gremium darauf, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 08:44 Uhr