Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.10.2023 wurde o.g. Bauantrag aufgrund der zu spät zur Verfügung gestellten Stellplatzplanung nicht behandelt. Der nun vorliegenden Eingabeplan wurde in Bezug auf die Einfahrtssituation der Parkplätze geändert. In genannter Sitzung wurde ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ bezüglich der geplanten Gaube in Aussicht gestellt. Gemäß Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim vom 20.02.2024 wird die Erteilung der Befreiung als zulässig erachtet. Hinsichtlich der Lage der Gaube wäre eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung notwendig.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geänderten Planung durch die Verwaltung besteht im Gremium Zustimmung zur geänderten Stellplatzplanung. Man ist sich jedoch darüber einig, dass die geplante Gaube gemäß § 3 Ortsgestaltungssatzung symmetrisch, also mittig angeordnet werden muss, man kann sich hier auch eine Schleppdachgaube vorstellen.
Beschluss
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Befreiung von Festsetzung Punkt 1.621 des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ bezüglich der Dachgaube wird zugestimmt.
3. Einer Abweichung von § 3 Abs. 4 Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2024 08:44 Uhr