Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 17, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der zurückliegenden Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde genannter Antrag behandelt und im Hinblick auf u.a. das Gleichbehandlungsprinzip abgelehnt. Nun liegt ein erneutes Schreiben der Antragsteller vor, in dem beantragt wird, das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Ausnahme von der BauNVO auf 3 Jahre zu befristen. Eine entsprechende Befristung wurde bereits in einem ähnlichen Antrag in der Bauausschuss-Sitzung vom 16.01.2024 zugestimmt und auch vom Landratsamt mit entsprechender Befristung genehmigt. Hinweis zur Hausnummer: in den Antragsunterlagen wurde Auerburgstr. 4 angegeben (siehe Anschreiben LRA vom 27.05.2024 in den Dokumenten)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Alois Holzmaier erklärt die Hintergründe, die zur nochmaligen Behandlung des genannten Antrags geführt haben. Aus dem Gremium wird nach der Überwachung der beantragten Frist gefragt, hier kann die Verwaltung nur auf das Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde verweisen. Der Bauherr müsste, wenn er die Ferienwohnung länger nutzen möchte, nach Ablauf der vorgegebenen Frist einen Antrag auf Verlängerung auf dem üblichen Weg stellen. 

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird – befristet auf 3 Jahre – zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2024 09:47 Uhr