Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2024 wurde genannter Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wegen der nach Auffassung der Verwaltung bestehenden faktischen Baulinie nicht erteilt. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht das nicht abschließend. Auf dem südlichen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf soll errichtet werden:
  • 2-geschossiges Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,15 m x 10,50 m
  • seitliche Wandhöhe 6,02 m
  • Garage mit Technikraum im nordwestlichen Grundstücksteil 
  • Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen; das Dach der geplanten Garage entspricht nach erfolgter Planänderung der Ortsgestaltungssatzung
  • Die Zufahrt über den östlichen Grundstücksteil müsste nach Teilung des Grundstückes über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert werden.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer geht kurz auf geplante Bebauung und die faktische nördliche Baulinie ein. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier bemerkt, dass zwei Baureihen vorhanden sind und folglich auch zwei Baulinien. Aus dem Gremium wird betont, dass gerade im Sinne der Innenverdichtung die Größe der Grundstücke durchaus genug Platz für eine (teilweise schon vorhandene) zweite Baureihe aufweisen. Die Erschließung muss natürlich jeweils geregelt werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2024 13:43 Uhr