Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.06.2024 wurde genannter Antrag behandelt und abgelehnt, da nach Auffassung des Gremiums die sehr dürftige Plandarstellung keine Beurteilung zuließ, z.B. fehlte die Darstellung der sanitären Einrichtung und der zeichnerische und rechnerische Stellplatznachweis. Mittlerweile liegt ein aktualisierter Eingabeplan mit zeichnerischer Darstellung der Ferienwohnung sowie einem Stellplatznachweis vor. 

Der Antrag sieht die Nutzungsänderung eines Büros im EG zur Ferienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeldring“, die Nutzung ist als WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. 5 Stellplätze sind nachgewiesen und entsprechend zugeordnet. 

Hinweis: die Situierung der Stellplätze entspricht nicht § 8 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzsatzung, der Planer wurde entsprechend darüber informiert.   

Beschluss 1

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einer Ausnahme von der Baunutzungsverordnung sowie einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Antrag auf Abweichung des § 8 der Stellplatzordnung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr