Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung eines Büros im EG zur Feri-enwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeldring“, die Nutzung ist als WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. Im rechnerischen Vergleich ergibt sich ein Mehrbedarf von 1 Stück. Dieser kann nachgewiesen werden. Hinweislich sei erwähnt, dass 5 Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Aus Sicht der Verwaltung kann hier zugestimmt werden, da sich die Nutzungsänderung nur auf einen Raum bezieht.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer wird aus dem Gremium nach der sanitären Einrichtung für das Ferienzimmer gefragt. Aufgrund der sehr dürftigen Plandarstellung ist diese nicht ersichtlich, es fehlt die Darstellung der kompletten Einrichtung der Ferienwohnung. Ebenfalls wird die Anzahl der Stellplätze diskutiert; u.a. darüber, dass der im Einfahrtsbereich der Garage angeordnete Stellplatz nicht zu akzeptieren ist. Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass die vorliegenden Unterlagen nicht den Anforderungen eines Bauantrags entsprechen. Dem Bauwerber ist mitzuteilen, dass aussagekräftige Unterlagen sowie ein zeichnerischer und rechnerischer Stellplatznachweis nachzureichen sind.  

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr