Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden und würdigt dabei die vorbildliche ehrenamtliche Arbeit, die durch die Bergwacht für die Sicherheit der Allgemeinheit, nicht nur bei Bergrettungseinsätzen, erbracht wird und stellt auch die gesellschaftliche Bedeutung dieser Institution im örtlichen Leben der Tourismusgemeinde Oberaudorf heraus.
Die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden ist seit dem Jahr 2015 in ein eigenes Gebäude eingezogen. Die Vergrößerung der Kapazitäten erzeugen naturgemäß seither auch höhere Kosten. Für die Betriebskosten erhielt die Bergwacht von der Gemeinde seit Jahren 2018 eine jährliche Unterstützung von 3.500,-- Euro. Dieser Betrag wird auch für dieses und die nächsten beiden Jahre als Zuschuss für die laufenden Aufwendungen bei der Gemeinde angefragt.
Die Bergwacht Bayern ist in das Bayerische Rote Kreuz eingegliedert, welches die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt. Bei der Bergwacht handelt es sich damit nicht um einen Verein.
Für die Bereitstellung und den Betrieb des Rettungsdienstes wurden aufgrund des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bestimmt. Es handelt sich somit ausschließlich um eine Aufgabe des Freistaats Bayern. Für die Gemeinde besteht keinerlei Verpflichtung, den Rettungsdienst organisatorisch oder finanziell zu unterstützen.
Der Rettungsdienst und damit auch die Bergwacht werden in Bayern weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung und die Wasserrettung einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.
Wie sich die Verteilung und Kostenbeteiligung der Dachorganisation des Bay. Roten Kreuzes an die eigenen Organisationseinheiten gestaltet und welcher Spielraum dabei eingeräumt wird, kann von Seiten der Gemeindeverwaltung nicht beurteilt werden.
Da sich die Gemeinde der wichtigen Aufgabe der Bergwacht, gerade im Dienst an allen Bürgerinnen und Bürgern, bewusst ist und es sich ja um eine sehr ortsverbundene Organisation handelt, wird weiterhin zuerkannt, die Bergwacht Oberaudorf im angemessenem Verhältnis zu unterstützen.
Nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Einrichtungen unterstützen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Somit entsteht eine rechtssichere und nachhaltige Förderung der Bergwacht.