Die marode Brücke, bei der aufgrund des sehr schadhaften Zustandes bereits die letzten Jahre in regelmäßigen Abständen Sonder-Brückenprüfungen durchgeführt werden mussten, wird an gleicher Stelle erneuert. Um die verkehrstechnische Erschließung weiterhin zu gewährleisten, wird westlich der noch bestehenden Brücke, vor Abbruch und Neubau der neuen Brücke, eine Behelfsbrücke (Fangedamm mit Überfahrt) errichtet. Diese Behelfsbrücke wird auch zur Erschließung des Trinkwasserhochbehälters der Gemeindewerke und dessen zur gleichen Zeit durchgeführten Sanierung benötigt. Ständige Abstimmung mit allen Beteiligten (Bauzeit/Zeitschiene) ist gewährleistet.
Die Fischbachbrücke dient hauptsächlich für die Erschließung der beiden Anwesen Tatzelwurmstraße 29 und 31 sowie des Wasserhochbehälters der Gemeindewerke. Die Gemeinde Oberaudorf, insbesondere das Bauamt, wird jedoch die Projektleitung für das Bauvorhaben, natürlich in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, von Beginn bis zur Fertigstellung durchführen.
Im Zuge der Vergabe der Bauleistungen (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A) für den Abbruch und Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg, wurden nach vorheriger einwöchiger Vorankündigung im Staatsanzeiger (ex-ante) am 04.06.2024 zehn fachkundige Firmen aufgefordert, bis 18.06.2024, 14:00 Uhr, ein Angebot abzugeben. Die Submission fand am Dienstag, den 18.06.2024 um 14:00 Uhr statt. Es gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 316.092,96 € Angebot brutto: 376.150,62 €
Bieter 2: Angebot netto: 288.624,18 € Angebot brutto: 343.462,77 €
Bieter 3: Angebot netto: 222.833,02 € Angebot brutto: 265.171,29 €
Die Kostenberechnung lag bei brutto: 266.560,00 €
Bei den Angeboten der Bieter 1 und 2 liegen keine Rechenfehler, allerdings einige sehr überhöhte Einheitspreise vor. Dies könnte ein Hinweis auf die derzeitige Auslastung der meisten Firmen im Bereich Straßen- und Tiefbau, bedingt durch den derzeitigen zusätzlichen Leistungsaufwand auf Grund der extremen Hochwasserschäden und dem damit verbundenen großen und dringenden Arbeitsangebot sein.
Da im Angebot des Bieters 3 keine überhöhten bzw. spekulativ niedrigen Einheitspreise vorhanden sind, kann auf eine Erläuterung einzelner Einheitspreise verzichtet werden. Die Kalkulation des Bestbieters weist durchwegs homogene und marktgerechte Einheitspreise auf. In Anbetracht von VOB/A § 16d kann das Angebot von Bieter 3 als das wirtschaftlichste bewertet werden. Aus der dargelegten Angebotswertung, Angebotsprüfung und Eignungsprüfung empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für dieses Bauvorhaben an Bieter 3 mit einer geprüften Angebotssumme von 265.171,29 € brutto zu vergeben.