Zweitwohnungssteuer - Änderung des Steuersatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf erhebt seit 01.01.2005 eine Zweitwohnungssteuer. Ab 01.01.2021 änderte die Gemeinde Oberaudorf den Steuersatz von einheitlich 12 % (ab 2018) der Jahresnettokaltmiete auf 18%. 
Es wird auf die beiliegende Übersicht verwiesen, in der die Steuersätze von 31, hauptsächlich touristischen, Gemeinden aus den Landkreisen Rosenheim, Traunstein, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Oberallgäu verglichen werden. Die Steuersätze betragen zwischen 12 % und 20 %. Den Steuersatz von 12 % erheben nur noch 2 Gemeinden, den Steuersatz von 20 % dagegen 23 Gemeinden.
Nach der Rechtsprechung ergeben sich für einen Steuersatz bis zu 20 % keine rechtlichen Bedenken. 
Es wird eine Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 % vorgeschlagen. Hierdurch ändert sich nur § 5 (Steuersatz) Absatz 1 der Zweitwohnungssteuersatzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Dr. Bernhard erläuterte in seinem Vortrag die Gründe für eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes. Aus dem Gremium wurde die Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % deutlich begrüßt. Die Mitglieder des Ausschusses erhoffen sich durch die Auswirkungen der Erhöhung auf den Wohnungsmarkt eine Verbesserung der aktuellen Wohnungssituation in Oberaudorf.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Steuersatz der Zweitwohnungssteuer ab 01.01.2025 auf 20% zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2024 11:08 Uhr