Prüfung Jahresabschluss 2024 der Gemeindewerke - Bestellung eines Wirtschaftsprüfers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Gemäß Artikel 107 der Gemeindeordnung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Eigenbetriebs durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) zu prüfen.
Die Abschlussprüfung 2023 erfolgt derzeit durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall. Diese hat in 2023 erstmals die Abschlussprüfung der Gemeindewerke durchgeführt (Jahresabschluss 2022). Bei den detailliert durchgeführten Prüfungen zeigte die „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ ein hohes Fachwissen.
Die Werkleitung empfiehlt, auch die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 von der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ durchführen zu lassen.
In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt ist aus den Vorjahren bekannt. Es gab keine Nachfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeindewerke Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2024 09:22 Uhr