6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. Nr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 18.07.2024 wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Aufstellung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstraße 24 Fl.-Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf zu beschließen. In der heutigen Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss, und, wenn Einverständnis mit dem Entwurf besteht, der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren nach § 13 und 13 a BauGB sind gegeben. Die wesentlichen Inhalte der Planungen bzw. Festsetzungen werden vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert eingangs die Historie des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ incl. der wesentlichen Änderungen. Wie ersichtlich, ist vor allem das Maß der baulichen Nutzung sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten über Jahrzehnte mehrmals massiv geändert worden. Vor allem das mit der letzten Änderung festgelegte geringe Maß der baulichen Nutzung betreffend des Baugrundstückes ist im Hinblick auf die entstandene Nachbar- bzw. Umgebungsbebauung städtebaulich nicht nachvollziehbar und auch nicht mehr vertretbar. Danach wird die geplante Bebauung anhand der Festsetzungen vorgestellt. In der anschließenden Beratung wurde vom Gemeinderat eindeutig formuliert, dass gestalterische Festsetzungen, welche der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung widersprechen, nicht akzeptiert werden. Zudem sollen die notwendigen Stellplätze sowie die Einfahrts- bzw. Zufahrtssituation dargestellt werden. Man einigt sich darauf, dass in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss jedoch erst nach Vorliegen einer geänderten, der Ortsgestaltungssatzung angepasster Planung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Fl.-Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr