Anfrage zur Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 "Bei der evangelischen Kirche" zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport, Wechselbergstr. 3, Fl.Nr. 284/9, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Wechselbergstr. 3 liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 „Bei der evangelischen Kirche“. Entstehen soll ein Doppelhaus mit den Außenabmessungen 14 m x 10 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,50 m. Hier liegt folgende Anfrage auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor, die laut Planer bereits vom Landratsamt Rosenheim in Bezug auf die maximale GRZ/GFZ (maximale Grundfläche) positiv beurteilt wurde. Ein Einfügenachweis in Bezug auf die Höhenentwicklung liegt den Dokumenten bei. Geplant sind:
- Verschiebung des Baufensters nach Westen in die Grundstücksmitte
Geplante Grundfläche des Gebäudes: 140 m², im Bebauungsplan festgesetzte maximale Grundfläche 110 m²
Geplante seitliche Wandhöhe 6,50 m, im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe 5,15 m
Die Frage ist, ob man sich vorstellen könnte die auf dem Grundstück Wechselbergstraße 3 festgesetzte Wandhöhe den östlich gelegenen festgesetzten Wandhöhen Wechselbergstraße 1 und Bad-Trißl-Straße 41 und 41 a anzugleichen. Siehe Darstellung Höhenentwicklung.
Hinweislich muss erwähnt werden, dass gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates keine Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans mehr erteilt werden. Hintergrund ist, dass durch eine evtl. Präzedenzfallwirkung sich mehrere Befreiungen ergeben könnten, die dazu führen würden, dass ein Bebauungsplan obsolet wird. Wenn aus sinnvollen Gründen (z.B. Nachverdichtung) der Gemeinderat zustimmen würde, könnte im Einzelfall eine Bebauungsplanänderung in Betracht gezogen werden. Voraussetzung hierzu wäre eine städtebauliche Einfügung. Ob dies in vorliegenden Fall vorliegt ist zu diskutieren.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geplanten Abweichungen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert der Bürgermeister, dass prinzipiell jede Befreiung einen Bebauungsplan angreifbar macht und deshalb bei etwaigen Abweichungen und Befreiungen Vorsicht geboten ist. Zu viele Abweichungen/Befreiungen können dazu führen, dass ein Bebauungsplan obsolet wird. Dies sollte man dem Gemeinderat als Beschluss-Empfehlung mitgeben. Aus der Mitte des Gremiums wird betont, dass sich der frühere Gemeinderat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Gedanken gemacht hat. Dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, keine Befreiungen zuzulassen, sollte gefolgt werden.
Beschluss
Die Anfrage wird durch den Bau- und Straßenausschuss ablehnend beurteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2025 08:14 Uhr