Vorberatung zum Haushaltsplan 2019 und Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Um 19.25 Uhr (während TOP 3) erscheint Ausschuss-Mitglied Baumann entschuldigt verspätet zur Sitzung.
Allgemeines
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2019 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.02.2019) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 01.03.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 14.03.2019 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2017 und 2018 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. Ansätze der Vorjahre sind aber auch oft nicht vergleichbar, da jährlich unterschiedliche Ausgaben/Maßnahmen/Ereignisse zutreffen. Deshalb können bei der Aufstellung des Haushaltes die Ergebnisse der Vorjahre nicht immer herangezogen werden und sehr unterschiedlich sein.
Zu Beginn der Haushaltsberatung stellt Kämmerer Sammet u.a. geplante notwendige Änderungen gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplanes dar und erläutert diese Mehrausgaben. Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes wird die gesetzliche vorgeschriebene Mindestzuführung nach § Abs. 22 Abs. 1 KommHV in Höhe von ca. 212.000 € nicht erreicht. Dies wurde bereits in der FA-Sitzung vom 06.11.2018 angedeutet. Der Betrag (Überschuss VWH) lt. ersten Entwurf beträgt nur 56.900 €. Im Finanzausschuss ist man sich einig, dass dem Landratsamt Rosenheim nur ein Haushalt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung eingereicht werden soll. Dies kann nur durch Mehreinnahmen erreicht werden. Demnach soll die ab 2018 aus personellen Gründen bisher nicht erhobene Zweitwohnungssteuer (ZWSt) von jährlich ca. 200.000 € unbedingt veranlagt werden. Dies ist, wie bereits bekannt, nur durch zusätzliches Personal möglich. Es soll mit Abstimmung der Tourist-Info-Leitung die Mitarbeiterin (Teilzeit) in der Tourist-Info, die zum 01.08.2019 fest in die Steuerstelle wechselt, baldmöglichst sich (unter Anleitung des Kämmerers) mit der Sachbearbeitung zur ZWSt befassen. Dies führt kurzzeitig zu personellen Engpässen in der Tourist-Info und erfordert auch hauptsächlich Mehrarbeit des Kämmerers, der bisher (seit 2005) die gesamte Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer vollzog. Es müssen demnach einige Arbeiten des Kämmerers zurückgestellt bzw. anderweitig erledigt werden.
Außerdem soll auf Empfehlung des Kämmerers in der Haushaltssatzung zur Sicherung der Liquidität ein Kredit von 1.000.000 vorgesehen werden.
Hier in einer Übersicht die Änderungen des Haushaltsplanes 2019 gegenüber dem Entwurf:

HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
alt
Ansatz
neu
Bemerkung
VWH




5910.6100
Ausg. Langlaufloipe
0 €
4.000 €
Schaden Altfahrzeug
7900.6400
Steuern Tourist-Info
100 €
3.000 €
USt-Prüfung (Musiktage)
9000.0270
Zweitwohnungssteuer
1.000 €
205.000 €
Person. Besetzung/Änderg.
9100.8070
Zinsen für Kredite u.a.
35.000 €
37.000 €
Evtl. Kreditaufn. in 2019
VMH




4645.9350
Bewegliche AV KiGa
7.000 €
8.000 €
Neue Reinigungsmaschine
5700.9350
Bewegl. AV L-See
6.000 €
8.000 €
Parkscheinautomat
5700.9502
Sanierung Schindl.See
0 €
5.000 €
Wurde 2018 nicht umges.
6300.9320
Grunderwerb etc.
40.000 €
60.000 €
Erwerb RO-Straße u.a.
9100.3100
Entn. aus Rücklage
4.608.600 €
3.441.500 €
Neuer Ansatz aufgr. Änderg.
9100.3770
Kredite
0 €
1.000.000 €
Neue Kredite 2019

Die o.g. Änderungen werden durch den Finanzausschuss einstimmig befürwortet.
Die Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben betragen nach den o.g. Änderungen im Jahr 2019 wie folgt:
Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen 204.000 €, Mehrausgaben 8.900 €.
Vermögenshaushalt: Mehrausgaben (ohne neue Kredittilgung) 28.000 €.
Aufgrund des Kredits in Höhe von 1.000.000 € (zur Sicherung der Liquidität) sind die Schulden- und Rücklagenübersicht noch anzupassen. Die Tilgungsleistungen (9100.9770) werden erst ab 2020 berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung aller o.g. Änderungen ergibt sich für 2019 eine Rücklagenentnahme von 3.441.500 €, der Zuführungsbetrag beträgt 252.000 €.
Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind aufgrund der o.g. Änderungen die Zweitwohnungssteuer (9000.0270), die Zins- und Tilgungsleistungen (9100.9070 und 9100.9770) sowie die Rücklagenentnahmen (9100.3100) und Rücklagenzuführungen (9100.9100) noch dementsprechend zu ändern.
Bei Aufnahme des Kredits in Höhe von 1.000.000 € im Jahr 2019 beträgt der Schuldenstand zum Jahresende 31.12.2019 insgesamt 2.759.877 € (= 520 € Pro-Kopf-Verschuldung).

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2019 beläuft sich nach diesem ersten Entwurf mit Änderungen auf insgesamt 15.791.900 €, wovon 10.473.700 € auf den VWH und 5.318.200 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2019 in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden in den Jahren 2020 bis 2022 für den Neubau der Kläranlage (7.600.000 €), Baukosten für den neuen Kindergarten in Oberaudorf mit Wohnungsbau (3.550.000 €) und Ausgaben für den Ausbau der Rosenheimer Straße (Geh- und Radweg – 200.000 €) in Höhe von insgesamt 11.350.000 € eingegangen. Da in den Jahren 2020 und 2021 zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshausalt (siehe Finanzplanung bis 2022) neue Kredite vorgesehen sind, sind die Verpflichtungsermächtigungen in diesen Jahren genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung 2019 und durch das Landratsamt Rosenheim zu genehmigen. Die Steuerhebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. im Jahr 2019. Die erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV vom VWH an den VMH wird 2019 zwar mit 252.000 € erreicht, aber nur mit einem sehr geringen Betrag. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 212.000 € (9100.9770) verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 40.000 €, mit dem man keine großen Investitionen tätigen kann. In den Jahren 2020 bis 2022 wird der Zuführungsbetrag (HH-Stelle 9100.8600) mehr als deutlich erreicht.
Ein Grund für den geringen Überschuss des VWH sind u.a. die steigend hohen Ausgaben, sowie der erhebliche Rückgang der Gewerbesteuer. Für das Jahr 2019 wird nach den derzeit veranlagten Steuerbescheiden ein Ansatz von 1.000.000 € veranschlagt (Vergleich: 2016: 2.382.502 €, 2017: 1.775.580 € und 2018: 1.521.911 €). Der Ausgleich des VWH kann 2019 nur durch die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung der Ausgaben bzw. durch entsprechende Einnahmen geleistet werden. Viele der Ausgaben sind von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2019 voraussichtlich 2.759.877 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 520 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.305). Eine mögliche vorgesehene Sondertilgung von zwei Darlehen im Jahr 2019 wird aufgrund der hohen Rücklagenentnahme und des geringen Überschusses im VWH nicht umgesetzt. Die Deckung der Investitionsausgaben im VMH des Finanzplanungszeitraums sind in den Jahren 2020 (2.400.000 €) und 2021 (2.800.000 €) nur durch neue Kredite von insgesamt 5.200.000 € möglich (siehe bereits Anmerkung in der FA-Sitzung vom 06.11.2018). Die Rücklage wird zum Jahresende 2019 unter Berücksichtigung der Entnahme von 3.441.500 € auf einen Betrag von ca. 1.892.000 € sinken. Sie liegt dann zwar aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV in Höhe von 104.830 €.
Auch wurden die immer jährlich steigenden Ausgaben im Kindergartenbereich diskutiert. Als erste Maßnahme soll innerbetrieblich geprüft werden, wie die Kosten im Personalbereich (Anstellungsschlüssel) bzw. im Sachausgabenbereich gesenkt werden können. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit mitgeteilt. Danach wurden die Einzelpläne des VWH und VMH nacheinander durchgegangen und soweit nötig einzelne Erläuterungen gegeben. Fragen der Ausschussmitglieder zu verschiedenen HH-Stellen oder Maßnahmen wurden vom 2. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet und erklärt.
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH 2019 bis 2022 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen (Entwurf) ersichtlich. Die Änderungen sind hier noch zu berücksichtigen.

Verwaltungshaushalt 2019
Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH im Vergleich HH-Ansatz 2019 und Rechnungsergebnis 2018 und 2017:

Bezeichnung

HH-Ansatz
2019 €
Jahresergebnis
2018 €
Jahresergebnis
2017
Einnahmen VWH



Grundsteuer A und B
689.100 €
676.690 €
676.071 €
Gewerbesteuer
1.000.000 €
1.521.911 €
1.775.580 €
Einkommensteuer
2.850.000 €
2.752.089 €
2.638.347 €
Schlüsselzuweisungen
1.380.000 €
1.013.728 €
1.205.680 €
Zweitwohnungssteuer
205.000 €
2.925 €
210.406 €
Umsatzsteuer
430.000 €
437.115 €
375.945 €
Grunderwerbsteuer
200.000 €
158.686 €
143.511 €
Ausgaben VWH



Personalkosten
3.351.300 €
3.044.843 €
2.825.339 €
Sach- u. Betriebsaufwand
2.525.000 €
2.126.652 €
2.144.144 €
Zuschuss Audorfer Kindern.
285.000 €
77.790 €
14.579 €
Kreisumlage
2.438.000 €
2.690.344 €
2.237.048 €
GewSt-Umlage
193.000 €
366.392 €
181.516 €
Zuführung an VMH
252.000 €
514.315 €
1.709.811 €

Dienstleistungen Bauhof
Die vielfältigen Dienstleistungen, die der Bauhof für alle Aufgabenbereiche der Gemeinde erbringt, werden ab 2019 im Haushalt über sogenannte „Innere Verrechnungen“ abgebildet. Bisher wurden die Ausgaben anteilsmäßig bei den Personalkosten berücksichtigt. So werden ab 2019 alle Personalkosten der Bauhofmitarbeiter unter den HH-Stellen 6300.4140, 4340, 4440 und 4500 gebucht. Dafür entfallen die Ansätze bei den anderen Bereichen. Die Rechnungen des Bauhofs werden dann bei den betreffenden Unterabschnitten verbucht. Damit ist sichtbar für welche Aufgaben der Bauhof in welchen Umfang Leistungen erbringt. Diese Inneren Verrechnungen sind nicht zahlungswirksam und heben sich gegenseitig wieder auf (Einnahmebuchung 6300.1691 und 1692, Ausgabebuchung bei den Grp.Nrn. 6791 und 6792).

Vermögenshaushalt 2019
Die Finanzierung des VMH 2019 in Höhe von 5.318.200 € erfolgt vorwiegend aus einer Entnahme aus der allg. Rücklage in Höhe von 3.441.500 € (65 % !), neuen Krediten von 1.000.000 € (19 %) und aus Zuweisungen und Investitionen von 386.000 € (7 %). Voraussetzung für den Ausgleich des VMH ist aber auch der Eingang der veranschlagten staatlichen Zuweisungen sowie die Einhaltung der HH-Ansätze im Haushaltsjahr 2019. Im VMH 2019 sind nur die abgebildeten Maßnahmen/Ausgaben umzusetzen und keine neuen Ausgaben aufzunehmen bzw. zu leisten.

Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:

Bezeichnung
HH-Ansatz 2019
Anteil %
Einnahmen VMH


Zuführung vom VWH
252.000 €
5 %
Entnahme aus der allg. Rücklage
3.441.500 €
65 %
Kredite
1.000.000 €
19 %
Inv.zuweisungen und -zuschüsse
386.000 €
7 %
Beiträge und ähnliche Entgelte
200.000 €
4 %
Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
4.488.000 €
84 %
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
80.000 €
2 %
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen
422.500 €
8 %
Tilgung von Krediten
212.000 €
4 %
Inv.zuweisungen und -zuschüsse
95.000 €
2 %

Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen im Jahr 2019 sind Ausgaben für:

HH-Stelle
Bezeichnung
HH-Ansatz 2019
0600.9350
Erwerb bewegl AV Rathaus (Server- Umstellung, Telefonanlage u.a.)

75.000 €
0600.9401
Umbau Rathaus (Planungskosten)
20.000 €
1300.9350
Bewegl. AV FW Obf. (u.a. neues Fahrz.)
80.000 €
1600.9880
Investitionszuschuss Wasserwachtgeb.
80.000 €
3210.9400
Erneuerung Bedachung Burgtor
45.000 €
4646.9400
Neubau KiGA Oberaudorf (Planungsk.)
160.000 €
5700.9501
Sanierung Seemauer am L-See (Restz.)
75.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlageverm. Bauhof
180.000 €
6300.9500
Ausbaukosten Brücken (Planungsk.)
40.000 €
6300.9502
Kosten Geh- und Radweg RO-Straße
590.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße (Planungsk.)
50.000 €
6900.9500
Baukosten Hochwasserschutz
50.000 €
7000.9401
Abbruchkosten alte Halle Kläranlage
55.000 €
7000.9500
Neubau von Kanälen und Hausanschl.
120.000 €
7000.9510
Neubau Kläranlage
3.000.000 €
7500.9510
Neue Urnenwand Friedhof Niederaudorf
10.000 €
7900.9400
Umbaukosten Tourist-Info (Planungsk.)
15.000 €
8800.9403
Zuschuss Umbau Duschen Turnhalle N.
64.000 €
8800.9405
Wohnungsbau Bad Trißl-Straße 18
40.000 €
8800.9411
Alte Schule Ndf. Schulweg 2, Brandsch.
50.000 €

Für den Ausbau der Rosenheimer Straße (St2089) zwischen den Einmündungen der Geigelstein- und Bahnhofstraße (nördliche Ortseinfahrt) ist folgendes anzumerken:
Die Baukosten für diese Maßnahme betragen lt. Ausschreibung insgesamt 1.805.000 € (siehe GR-Sitzung vom 26.02.2019). Der Anteil der Gemeinde Oberaudorf beträgt ca. 710.500 € (Straße/Gehweg ca. 674.000 €, Straßenbeleuchtung 27.000 € und Kanal 9.500 €), der Deckenbau mit Baustelleneinrichtung ca. 958.500 € (Anteil Straßenbauamt) und der Anteil der Gemeindewerke für Wasser und Breitband ca. 136.000 €. Nach den gesetzlichen Vorschriften (u. a. Ortsdurchfahrtsrichtlinien) und der Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Rosenheim vom 04.09./14.12.2017 wird die gesamte Maßnahme durch die Gemeinde Oberaudorf durchgeführt. Die Ausgaben für den Deckenbau (Kostenträger Straßenbauamt) in Höhe von ca. 958.500 € sind vorerst durch die Gemeinde Oberaudorf zu verauslagen und werden erst auf Anforderung der Gemeinde erstattet. Dies belastet das Jahr 2019 zusätzlich mit Ausgaben, die nicht im Haushalt veranschlagt bzw. abgebildet und kaum finanzierbar sind. Als Gegenleistung für die Planung, Ausschreibung, Bauleitung und sonstigen Verwaltungsaufgaben erhält die Gemeinde 5 % der auf das Straßenbauamt entfallenden Baukosten (im Jahr 2020). Aufgrund dieser Vorverauslagung der Baukosten für den Deckenbau der Rosenheimer Straße und der sehr hohen geplanten Rücklagenentnahme sind die Ausgaben im Jahr 2019 in allen Bereichen genauestens zu überprüfen, einzuhalten bzw. die Einnahmen zu stärken. Auch sollten die Kassenkredite (Überziehung der Girokonten) und die daraus ergebenden doch noch sehr hohen Sollzinsen nicht zu sehr beansprucht werden, da dies zusätzlich den VWH belasten. Diese gilt analog für die Jahre bis 2022.
Es wird noch auf folgendes hingewiesen bzw. angemerkt:
Jede nicht im Haushalt bzw. im Finanzplanungszeitraum abgebildete Ausgabe im VMH (zusätzliche Ausgabe) ist  nach aktuellem Stand nur noch teilweise/geringfügig aus Eigenmitteln und sonst nur durch weitere neue Schulden finanzierbar. Für den Neubau des Kindergartens Oberaudorf sind im Finanzplanungszeitraum in den Jahren 2020 und 2021 Zuweisungen vom Land von je 500.000 € = insgesamt 1.000.000 € berücksichtigt, die derzeit noch nicht zugesichert sind. Die Einnahmen aus Verbesserungsbeträgen für den Neubau der Kläranlage wurden in den Jahren 2020 2022 mit insgesamt 5.300.000 € angesetzt. Voraussetzung für den Eingang der Beiträge sind hierzu rechtzeitig die personellen und räumlichen Gegebenheiten zu schaffen.

Die zweite Beratung über den Haushaltsplan bzw. Haushaltssatzung 2019 (mit Anlagen) und des Finanzplanes bis zum Jahr 2022 findet in der FA-Sitzung am 09.04.2019 statt, die Beschlussfassung bzw. Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019 mit Finanzplanung bis zum 2022 ist dann in der Gemeinderatssitzung am 02.05.2019 geplant. Der nun zweite Entwurf des Haushaltsplanes 2019 (einschließlich aller Anlagen) und Finanzplanung bis 2022 mit Einarbeitung aller in dieser FA-Sitzung zugstimmten Änderungen wird in der nächsten FA-Sitzung am 09.04.2019 im RIS bereitgestellt und dient als Grundlage für die Empfehlung und Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2019 samt ihren Anlagen mit den angemerkten Änderungen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2019 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2019 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2019 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, der Stellenplan, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen und der Beteiligungsbericht zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2019 07:32 Uhr