Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für 2019 der Gemeinde Oberaudorf. Hier: Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die sehr ausführliche erste Vorberatung mit den dazugehörigen Änderungen sowie das dazugehörige Protokoll in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt nun unter Einarbeitung aller in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 zugestimmten Änderungen ein zweiter Entwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung 2019 einschließlich der dazugehörigen Bestandteilen und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.03.2019) und der Beteiligungsbericht vor. Die Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und der Beteiligungsbericht ist von den Änderungen nicht betroffen. Die Unterlagen wurden am 01.04.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 09.04.2019 zugestellt.
Nach kurzen einleitenden Worten des 2
. Bürgermeisters gibt Kämmerer Sammet eine kurze Zusammenfassung des Haushalts 2019. Anfangs wird nochmals auf die erhaltenen Unterlagen im RIS verwiesen, in dem detailliert alle Informationen und Hinweise enthalten sind.
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2019 beläuft sich nach diesem zweiten Entwurf (einschließlich der Änderungen aufgrund der FA-Sitzung vom 14.03.2019) auf insgesamt 15.791.900 €, wovon 10.473.700 € auf den VWH und 5.318.200 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2019 in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden in den Jahren 2020 bis 2022 für den Neubau der Kläranlage (7.600.000 €), Baukosten für den neuen Kindergarten in Oberaudorf mit Wohnungsbau (3.550.000 €) und Ausgaben für den Ausbau der Rosenheimer Straße (Geh- und Radweg – 200.000 €) in Höhe von insgesamt 11.350.000 € eingegangen. Da in den Jahren 2020 und 2021 zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshausalt (siehe Finanzplanung bis 2022) neue Kredite vorgesehen sind, sind die Verpflichtungsermächtigungen in diesen Jahren genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung 2019 und durch das Landratsamt Rosenheim zu genehmigen. Die Steuerhebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. im Jahr 2019. Die erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV vom VWH an den VMH in Höhe von 212.000 € wird 2019 erreicht. Der Zuführungsbetrag beträgt 252.000 €. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 212.000 € (9100.9770) verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 40.000 €, mit dem man keine großen Investitionen tätigen kann. In den Jahren 2020 bis 2022 wird der Zuführungsbetrag (HH-Stelle 9100.8600) mehr als deutlich erreicht.
Auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH sowie die bedeutendsten Baumaßnahmen/Investitionen im Jahr 2019 wird auf die FA-Sitzung bzw. das Protokoll des FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Bei Aufnahme des Kredits in Höhe von 1.000.000 € im Jahr 2019 beträgt der Schuldenstand zum Jahresende 31.12.2019 insgesamt 2.759.877 € (= 520 € Pro-Kopf-Verschuldung). Ziel ist es aber im Jahr 2019 keinen Kredit aufzunehmen. Der Rücklagenstand beträgt zum Jahresende 2019 unter Entnahme des Betrages von 3.441.500 € (HH-Stelle 9100.3100) noch 1.892.065 €. Wie immer wieder hingewiesen, müssen in Zukunft alle Investitionen, vor allem im Bereich der freiwilligen gemeindlichen Aufgaben, auf ihre Notwendigkeit und Finanzierung überprüft werden, bevor diese umgesetzt werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2019, die im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 10.473.700 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 5.318.200 € vorsieht, mit samt ihren Anlagen zu erlassen, in der vorgelegten Form zu genehmigen und die Steuerhebesätze unverändert beizubehalten. Als Kreditaufnahmen sind 1.000.000 € vorgesehen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 11.350.000 € festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 500.000 €.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung 2019 ist insbesondere der Haushaltsplan (u.a. Einzelpläne des VWH und VMH), der Stellenplan, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen zu nennen. Die Haushaltssatzung 2019 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2019 13:23 Uhr