Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2018 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Bekanntgabe Jahresergebnis 2018 der Gemeinde Oberaudorf

Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2018 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2019 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2019 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2020, die Jahresrechnung 2018 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Jedes Gemeinderatsmitglied erhielt vor der GR-Sitzung am 29.01.2019 ein Exemplar des Rechenschaftsberichts 2018, in dem alle wichtigen Zahlen und Ergebnisse der Jahresrechnung 2018 detailliert aufgezeigt wurden.
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen, die bedeutendsten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH sowie die durchgeführten Baumaßnahmen für das Jahr 2018 bekanntgegeben.

Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2018:

Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt        10.303.155,34 €
Vermögenshaushalt          1.780.008,43 €
Gesamthaushalt        12.083.163,77 €

Zuführung zum VMH:        574.314,61 €
Zuführung zur allg. Rücklage:        910.700,83 €
Allg. Rücklage 31.12.2018:        5.333.565,69 €
Schulden 31.12.2018:        1.971.649,00 €

Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018 beträgt 371,00 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.305). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2018 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2018 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2019 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser dem Gemeindekämmerer Herrn Reinhold Sammet das Wort. Herr Sammet berichtet ausführlich, umfassend und anschaulich über die gemeindliche Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018. Insbesondere weist er auf die Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahme und die Wechselwirkung mit der Kreisumlage, bzw. den Zuweisungen und Umlagen hin. Im Hinblick auf die Stärkung der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts empfiehlt er dem Gemeinderat, auch die Hebesätze (seit 2004 im Wesentlichen unverändert) hinsichtlich ihrer Höhe zu überprüfen und ggf. zu erhöhen.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher weist auf die große Bedeutung der Einnahme „Einkommenssteuerbeteiligung“ für den gemeindlichen Haushalt hin und spricht sich für eine Stärkung der Gemeinde Oberaudorf als „Wohn- und Lebedorf“, weniger als Standort für weitere Gewerbegebiete, aus.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster sieht insbesondere in den Bereichen Gewerbe- und Grundsteuer keine Notwendigkeit einer Erhöhung der Hebesätze. Dagegen bittet er um Auskunft darüber, wann und wie die Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt, bzw. erhoben werden sollen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder empfehlen die zügige Bearbeitung unter vorheriger angemessener Information der Betroffenen. Hierzu berichtet Kämmerer Herr Sammet, dass dzt. die personellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ihm sei als Kämmerer eine weitere sachbearbeitende Behandlung des Rechtsgebietes „Zweitwohnungssteuer“ nicht mehr möglich.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller deutet auf die kontinuierliche Erhöhung der Personalkosten hin. Des Weiteren richtet er einen dringenden Appell an den Gemeinderat, baldmöglichst geeignete Gewerbeflächen für ansiedlungswillige Betriebe, vor allem aus dem eigenen Gemeindegebiet, zu schaffen.

Datenstand vom 31.01.2019 08:06 Uhr