4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 276/11 und 276/19; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 09.10.2018 wurde auf schriftliche Anfrage von Herrn Dr. Oliver Funk beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, dass unter Berücksichtigung nachstehender Voraussetzungen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt werden kann. Herr Dr. Funk möchte unter wesentlicher Einhaltung der Baugrenze ein Mehrfamilienhaus mit ca. 5 Wohneinheiten und 10 PKW-Stellplätzen verwirklichen.
  • Der Hauptbaukörper muss sich innerhalb der bestehenden Baugrenze befinden. Geringe Abweichungen ohne Verlassen und Überschreiten der faktisch bestehenden Baulinie sind möglich.
  • Aufgrund des hohen Stellplatzbedarfs muss zwingend eine Tiefgarage festgesetzt werden.
  • Die Gebäudehöhe muss sich nach der bestehenden Umgebungsbebauung richten bzw. muss sich an der bereits festgelegten maximal möglichen Höhe orientieren.  
  • Der potentielle Antragsteller soll verpflichtet werden, mind. 2 Wohneinheiten in Form von Mietpreisbindungen (bezahlbarer Wohnraum) anzubieten. Mögliche Bindungen wären in einer städtebaulichen Vereinbarung zu fixieren und festzulegen.
  • Sämtliche Aufwendungen und Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. (Kostenübernahmeerklärung)
In der Zwischenzeit liegt ein schriftlicher Antrag von Herrn Dr. O. Funk vor Hier wurden auch den genannten Bedingungen und Voraussetzungen wie erwähnt seitens Herrn Dr. Funk zugestimmt.
In der heutigen Sitzung soll nach Zustimmung durch den Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße“ für die Grundstücke 276/11 und 276/19 beschlossen werden. Die Bebauungsplanänderung kann, da die Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Ein erster Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt von den durch Dr. Funk beauftragten Architekturbüros bereits vor. Die fixierten Voraussetzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf mit aufgenommen, und im Zuge der Nachverdichtung kann sich die Verwaltung eine derartige Bebauungsplanänderung vorstellen. Die Verwaltung stellt die maßgeblichen Planungen und Festsetzungen vor. In einer der folgenden Bauausschuss-Sitzungen soll dann der Bebauungsplanentwurf detailliert vorgestellt werden und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Ein städtebaulicher Vertrag sowie eine Kostenübernahmeerklärung sollen parallel vorbereitet werden.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung verliest der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier auch frühere Beschlüsse, bzw. in Auszügen das Antragsschreiben des Herrn Dr. Oliver Funk vom 01.02.2019.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn empfiehlt die Konkretisierung, bzw. Fixierung der Verpflichtungen (z. B. hinsichtlich der ortsüblichen Miete, eines Miet-Abschlages), bzw. etwaige Belegungsrechte durch die Gemeinde Oberaudorf.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer regt die zeitliche Fixierung der Verpflichtungen, bzw. die fachanwaltliche Beratung in der Angelegenheit unter Abstimmung mit dem Bauherrn und Antragsteller an. Diese Anregung teilt auch das Gemeinderatsmitglied Frau Stephanie von Keudell.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn findet das Vorhaben, bzw. das Modell zur Schaffung günstigeren Wohnraums gut. Er rät, hierbei ein Modell-Verfahren, ähnlich bisherigen Einheimischen-Modellen, zu schaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße“ für die Grundstücke 276/11 und 276/19 unter den im Sachverhalt genannten Voraussetzungen und Bedingungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2019 16:12 Uhr