Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 14.03.2019 und 09.04.2019 mit den dazugehörigen Protokollen und die hier vorgeschlagene Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 09.04.2019 sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 mit samt allen dazugehörigen Unterlagen, die jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 09.04.2019 zugestellt wurden. An diesen Unterlagen haben sich bis zur heutigen GR-Sitzung am 02.05.2019 keine Änderungen mehr ergeben. Demnach werden als Anlagen zu diesem TOP nur noch ein Entwurf des Haushaltssatzung 2019 sowie eine Kurzzusammenfassung des Haushalts 2019 zugestellt.
Kämmerer Sammet erläutert nochmals knapp die wichtigsten Inhalte der Haushaltssatzung sowie des Haushalts 2019, in der die wichtigsten Einnahmen und Ausgabenpositionen des Haushaltsplanes, dabei insbesondere die bedeutendsten Investitionen, sowie der Schulden- und Rücklagenstand dargestellt werden. Kreditaufnahmen sind für 2019 bei der Gemeinde in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen, beim Eigenbetrieb keine geplant. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom VWH an den VMH in den Jahren 2019 bis 2022 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind neben der Kreditaufnahme für 2019 eine Rücklagenentnahme von 3.441.500 € eingeplant. Die allgemeine Rücklage beträgt zum Jahresende 1.892.065 € und ist deutlich über der gesetzlichen Mindestrücklage von 104.830 €. Verpflichtungsermächtigen (VE) sind bei der Gemeinde in Höhe von 11.350.000 € eingestellt. Diese betreffen den Neubau der Kläranlage (2020 bis 2022 in Höhe von 7.600.000 €), Baukosten für den neuen Kindergarten mit Wohnungsbau in Oberaudorf (2020 und 2021 von 3.550.000 €) sowie Ausgaben für den Ausbau des Geh- und Radweges an der Rosenheimer Straße (2020: 200.000 €). Da in den Jahren 2020 (2.400.000 €) und 2021 (2.800.000 €) Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 5.200.000 € geplant sind, sind die VE neben dem Kreditaufnahmen genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung 2019. Die Haushaltssatzung 2019 wird abschließend noch kurz vorgetragen.

Diskussionsverlauf

GR-Mitglied Förster betont nochmals, dass der Haushalt 2019 einzuhalten ist und demnach keine Mehrausgaben bzw. Sonderwünsche möglich sind. Fragen zur Zweitwohnungssteuer (Festse tzung im Jahr 2019) und zur (möglichen) Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € lt. HH-Satzung 2019 werden vom Kämmerer beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 samt ihren Bestandteilen und Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.473.700 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.318.200 € festsetzt. Kreditaufnahmen werden bei der Gemeinde Oberaudorf mit 1.000.000 € und Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt auf 11.350.000 € festgesetzt. Beim Eigenbetrieb werden weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird bei der Gemeinde auf 500.000 €, beim Eigenbetrieb auf 200.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B je 310 v. H. und bei der Gewerbesteuer 330 v. H.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung sind insbesondere der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie Stellenplan, eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen und der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Schulden zu nennen. Die Haushaltssatzung 2019 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.05.2019 10:22 Uhr