Vollzug des BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz); Benennung eines "federführenden" Kommandanten für die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Ergebnis der Besichtigung unserer beiden Feuerwehren durch die Kreisbrandinspektion wurden wir darauf hingewiesen, dass für Gemeinden mit mehreren Feuerwehren ein sog. federführender Kommandant bestimmt werden muss. Dieser nimmt die gemeinsamen Angelegenheiten aller gemeindlichen Feuerwehren wahr. Laut Feuerwehrgesetz ist derjenige der federführende Kommandant, dessen Feuerwehr die meisten Einsatzmittel zur Verfügung stehen.
In unserer Gemeinde Verfügt die Feuerwehr Oberaudorf über die meisten Einsatzmittel, damit ist Rainer Mager als Ersten Kommandanten der Feuerwehr Oberaudorf die Federführung für die gemeindlichen Feuerwehren hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten zu übertragen.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem anwesenden Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes/Bürgerbüro, Herrn Florian Seebacher, das Wort. Herr Seebacher gibt dabei umfassend und anschaulich Bericht über den Sachverhalt, informiert über die Ergebnisse der diesjährigen Visitation der Ortsfeuerwehren durch die Kreisbrandinspektion (z. B. mangelhafter Situation im Bereich des Feuerwehrgerätehauses der FFW Niederaudorf, Schlauchpflege).
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt, dass bei gemeinsamen Angelegenheiten der gemeindlichen Feuerwehren die Aufgabe des federführenden Kommandanten vom Ersten Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberaudorf ausgeübt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.05.2019 11:27 Uhr