Antrag auf Nutzungsänderung der Tennishalle; erneute Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Hinsichtlich der gemeindlichen Begründung zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf die ausführliche Begründung aus der Beratung des Gemeinderates vom 19.01.2016 verwiesen. Ergänzt um die Vorberatung des Ausschusses vom 02.02.2016 (TOP 189/16) und den drei soeben beschlossenen Punkten (12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 „Am Sportplatz“, sowie Veränderungssperre nach § 14 BauGB) wird die gemeindliche Haltung hinsichtlich der beantragten Nutzungsänderung bekräftigt.
Die rechtlichen Konsequenzen und ggf. notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung erläutert Rechtsanwältin Gerold im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Beschluss

Die Gemeinde verweigert aus den dargestellten Gründen das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung der Tennishalle Fl.Nr. 596/1. Die Verwaltung fertigt eine entsprechende Stellungnahme und übergibt diese bis zum Fristablauf am 29.02.2016 an die Rechtsaufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.03.2016 16:18 Uhr