Staatsstraße ST2089 - Rosenheimer Straße - Verkehrsentwicklungskonzept - konkrete Planung für die nördliche Ortseinfahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 27.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bezugnehmend auf die vorhergehenden Beratungen im Gemeinderat wird die notwendige Sanierung der nördlichen Ortsdurchfahrt auf der Rosenheimer Straße im Bereich zwischen Einmündung Bahnhofstraße/St. 2089 und Abzweigung Geigelsteinstraße/St.2089 als ein wesentlicher Baustein für das gesamte Verkehrsentwicklungskonzept von Oberaudorf angesehen. Danach sollen alle Einzelmaßnahen im Sinne der Verwirklichung mit dem Gesamtkonzept betrachtet werden. Für das weitere Vorgehen im konkreten Planungsbereich, insbesondere auch um eine Beteiligung der Öffentlichkeit herzustellen, wünschte sich das Gremium, dass zunächst eine genaue Abstimmung über die geplanten Sanierungsmaßnamen mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim erfolgen müsste.

Am 08. Juli 2016 fand daher im Rathaus Oberaudorf eine Besprechung mit den Verantwortlichen für den Straßenbau des Staatlichen Bauamtes und den Vertreten der Gemeinde, sowie mit dem Fachplanungsbüro für Ortsentwicklung und einem Ing. für Straßenplanung statt. Nach der Vollstellung des Konzeptes begrüßte Herr Rehm vom Staatlichen Bauamt Rosenheim ausdrücklich die Vorgehensweise der Gemeinde Oberaudorf. Auch er sieht in der Sanierung der nördlichen Rosenheimer Straße einen ersten Schritt zur Umsetzung einer Gesamtkonzeption, an der sich auch das Straßenbauamt orientieren könne. Grundsätzlich hätten alle Beteiligten die ihnen zugewiesen Aufgaben zu erfüllen, deshalb bedarf es einer genauen Abstimmung bei der Durchführung dieser Baumaßnahmen. Als Eckpunkte konnte Herr Rehm folgende Aussagen treffen: Durchführungszeitpunkt der Baumaßnahme kann das Jahr 2018 sein. Das Straßenbauamt akzeptiert grundsätzlich eine tatsächliche Fahrbahnbreite von 6, 5 Metern, was bei einer Gesamtbreite von 11,3 m wiederum gute Ausbaumöglichkeiten für die Begleitwege entlang der Straße ermöglicht, ohne aufwendigen Grunderwerb zu betreiben. Querungshilfen für Fußgänger will das Staatliche Bauamt ebenfalls zulassen, sofern die gesetzlichen Vorgaben genau eingehalten werden. Damit hat die Gemeinde Oberaudorf nun eine Planungsgrundlage, mit der die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer abgedeckt werden können. Über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Nördliche Ortsdurchfahrt von Oberaudorf“ müsse die Gemeinde mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung abschließen, ähnlich wie bei der Sanierung der Tiroler Straße.

Basierend auf den genannten Vorgaben hat nun die von der Gemeinde beauftragte Planungsgemeinschaft Steinert und Ranner unter Mitarbeit des Straßenplaners Rupp die anschließend gezeigten Vorentwürfe entwickelt, über deren Weiterverfolgung nun entschieden werden muss. Die Vorplanung beinhaltet auch erste Kostenschätzungen für diese Maßnahme.


Nach Begrüßung und Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt er das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Steinert und Herrn Rupp. Diese stellen sodann die ausgearbeiteten Planungen vor und zeigt auf, welche in wie fern sich die verschiedenen Varianten unterscheiden und welche Möglichkeiten und Probleme sich daraus ergeben können.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Diskussion werden insbesondere folgende Fragen gestellt, bzw. beantwortet :

Die Planungsergebnisse werden seitens des Gemeinderates einhellig begrüßt. Diese werten den Bereich mit über 60 Firmen und Betrieben gestalterisch ansprechend auf. Bei den vorgelegten Planungsvarianten handelt es sich nicht um eine Versuchsplanung, bzw. ein Provisorium, sondern um mögliche endgültige Ausbauvarianten.

Im Hinblick auf die geplante Reduktion der Straßenbreite auf 6,50 Metern wird darauf hingewiesen, bei der weiteren Planung insbesondere auf etwaigen Begegnungsverkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge (mit Überbreite) zu achten. Darüber hinaus wird auf Bereich der Einmündung der Bahnhofstraße in die Rosenheimer Straße, bzw. die ggü. haltenden Busse (auch Ski-Bus) mit den jeweiligen Halte- und Ladezeiten erinnert. Die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich an den Kosten der Straßenentwässerung gemäß ihrem künftigen Anteil an Geh- und Radwegen entsprechend.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass rechtzeitig vor Beginn und Umsetzung der Maßnahme seitens der Verwaltung die notwendigen Anliegergespräche geführt werden müssen. Dabei ist so weit als möglich auf die Bedürfnisse und Wünsche der betreffenden Anlieger Rücksicht zu nehmen (z. B. Ausfahrten, Parkplätze).
Die Präsentationen der Herren Steinert und Rupp vom 27.09.2016 sind Bestandteil des Sitzungsprotokolls.

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Weiterverfolgung der Variante 1 der vorgelegten Entwürfe und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßnahme Sanierung der nördlichen Ortsdurchfahrt einzuleiten.

In nichtöffentlicher Sitzung wird über die Vergabe der Planungs- und Ingenieurs-leistungen entscheiden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 07:56 Uhr