Vollzug des PStG - Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt zum Eheschließungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf verfügt seit 1876 über ein Standesamt mit den zwischenzeitlich übertragenen Aufgaben (z. B. Eheschließung). Der frühere 1. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf, Herr Hubert Wildgruber, wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2014 zum Eheschließungs-Standesbeamten wiederbestellt. Durch seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.2020 ist diese Bestellung erloschen (§ 1, § 74 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz – PStG, § 1 PStV – Personenstandsverordnung, VO über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem PStG, § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 2 Verordnung zur Ausführung des PStG – AVPStG).
Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard wurde bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 zum künftigen 1. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf gewählt. Nach Annahme der Wahl trat dieser zum 01.04.2020 seinen Dienst an und wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.04.2020 vereidigt.
Nunmehr sollte auch er zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk „Oberaudorf“ i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG bestellt werden (§ 1 AVPStG). Sein Aufgabenbereich würde sich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften nebst entsprechenden Beurkundungen beschränken. Zeitnah zu seiner Bestellung wird der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard die vorgeschriebene personenstandsrechtliche Kurzschulung absolvieren (§ 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG).
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zur Entscheidung über die Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zuständig (§ 1 Abs. 1 GeschO für die Gemeinde Oberaudorf). Die Bestellung selbst erfolgt mittels Bestellungsurkunde (Verwaltungsakt) (§ 1 Abs. 1 AVPStG) und ist dem Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 1 Abs. 2 AVPStG).
Die geplante Bestellung dient einerseits der Sicherstellung des Standesamtsbetriebes, gerade im Bereich der Eheschließung und Lebenspartnerschaften. Darüber hinaus wünschen sich viele Brautleute auch eine würdige Trauung unter Führung und Beurkundung durch den 1. Bürgermeister.
Diskussionsverlauf
Aufgrund persönlicher Beteiligung (vgl. Art. 49 GO) ist der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt bei diesem Tagesordnungspunkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Dieser übergibt das Wort und die Sitzungsleitung hierfür an den 2. Bürgermeister, Herrn Alois Holzmaier.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer erscheint zur Gemeinderatssitzung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich, ob mit Bestellung der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt sofort zu Eheschließungen bevollmächtigt sei und ob nicht vorher die o. g. Kurzschulung anzuregen sei.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt, den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhard zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk „Oberaudorf“, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften i. S. von § 2 Abs. 3 AVPStG zu bestellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2020 10:44 Uhr