Brenner-Basistunnel "Nordzulauf" - weitere Strategie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Die Planungen der DB AG für den Brennerbasistunnel Nordzulauf stellen eine große Herausforderung für die Gemeinde Oberaudorf dar. In vorherigen Diskussionen wurde die Frage aufgeworfen welche Folgen von den verschiedenen Trassenvarianten in der Gemeinde zu erwarten wären. Die Unterlagen der DB AG sind seit 29.05.2020 digital zugänglich. Dieser Zeitraum erlaubt nun eine umfassende Diskussion des Gemeinderats zu den geplanten Trassen. Ziel muss eine Handreichung an die beratende Kanzlei sein, welche Varianten bzw. welche Teile der Varianten für die Gemeinde definitive Zwangs- bzw. Ablehnungspunkte seien können. Der Gemeinderat ist eingeladen seine Standpunkte und Ideen in intensiver Diskussion mitzuteilen und der Verwaltung eine grobe Stoßrichtung im Verfahren vorzugeben.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt darauf hin, dass es sich hierbei um einen „offenen Diskussionspunkt“ handelt. Anhand einer eigenen Präsentation (vgl. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) erläutert er ausführlich den aktuellen Sachstand. Im Anschluss daran entwickelt sich eine rege Diskussion im Gemeinderat.

Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Punkte aus der Diskussion wie folgt aufzählen:

  • Bislang haben noch wenige Bürger/-innen die Möglichkeit der Einsichtnahme in die entsprechenden Akten im Rathaus Oberaudorf genutzt. Hierbei verweist Herr Florian Seebacher auf die gemeindliche Homepage und die Möglichkeit der Akteneinsicht via Link.
  • Die Bevölkerung vor Ort und der Gemeinderat Oberaudorf (Gemeinderatsmitglieder mit 1. Bürgermeister) müssen den beauftragten Fachanwalt hinsichtlich inhaltlicher Argumente unterstützen.
  • Ggf. wäre die Verteilung von vorformulierten Einwendungsschreiben an alle Haushalte vorzubereiten, bzw. zu verteilen.
  • Nach Möglichkeit sollte schnellstmöglich zu einer Infoveranstaltung für alle Bürger/-innen geladen werden, anlässlich derer die dort eingebrachten Einwendungen gesammelt, aufbereitet und an den Fachanwalt weitergeleitet werden sollten.

Datenstand vom 03.07.2020 08:53 Uhr