Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 "Am Heimfeld"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das betroffene Gebiet besteht mit Datum 30.01.2020 ein rechtskräftiger qualifizierter Bebauungsplan. Grund der Aufstellung war die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Kindertagesstätte mit integrierten Wohnungen im Dachgeschoss.
Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.04.2020 wurde der Grundsatzbeschluss Nr. 495/2018 vom 26.04.2018 zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 300/0, Gmkg. Oberaudorf, aufgehoben. Da ein Ausbau der „Alten Schule Niederaudorf“ ebenfalls förderfähig wäre, die Baukosten aber signifikant unter einer Neuaufstellung anzusiedeln sind, und die benötigte Leitungsoption für einen neuen Standort nicht anfällt, präferiert die Gemeinde diesen Standort, zur Erweiterung der Kindertagesstätten.
Aufgrund dringend benötigter Wohnbauflächen ist nun geplant über das ganze Gemeindegrundstück Fl.Nr. 300/0 einen Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung WA (Allgemeines Wohngebiet) aufzustellen. Durch die Neuaufstellung wird der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan obsolet. Ein extra Aufhebungsverfahren ist nicht notwendig. Die Bebauungsplanbezeichnung „Am Heimfeld“ soll beibehalten werden. Im Zuge eines folgenden Vergabeverfahrens mit Lösungsvorschlägen, sollen erste Bebauungsplanentwürfe entstehen.

Diskussionsverlauf

Herr Ostermayer erläutert den neuen Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans anhand eines Luftbildes und Lageplanauszuges. Gemeinderatsmitglied Thomas Brandlhuber erkundigt sich nach der Bedeutung des im Beschlussvorschlag formulierten Satzes „Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.“, und fragt nach, ob sich dies auf zukünftige Überplanung des neuen Baugebietes bezieht. Herr Ostermayer erklärt, dass sich dies nur auf den verfahrenstechnischen Verlauf wie Bekanntmachung, Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit usw. bezieht. Die ersten Planentwürfe werden selbstverständlich im Gemeinderat vorgestellt und etwaige notwendige Beschlüsse erfolgen durch diesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Am Heimfeld“ über das Gemeindegrundstück mit der Fl.Nr. 300/0, Gmkg. Oberaudorf, mit Zweckbestimmung WA (Allgemeines Wohngebiet). Die Verwaltung wird beauftragt alles Notwendige zu veranlassen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr