Abschluss eines Carsharing-Vertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Thema Car Sharing auf dem Land wird zunehmend prominenter. Der Kreis Mühldorf hat bereits ein Car-Sharing Modell eingeführt, von Pfarrer Nun wurde das Thema ebenfalls angeregt.
Es gibt zurzeit verschiedene Anbieter für Car-Sharing auf dem Land. Im Wesentlichen ist zwischen zwei Modellen zu unterscheiden. Modell 1 finanziert ein Fahrzeug über Werbung örtlicher Gewerbetreibender. Das Modell ist für die Kommune nahezu kostenneutral, die Fahrzeuge haben aber aufgrund der Fahrzeugbeklebungen eine geringere Attraktivität. Modell 2 verlangt von der Gemeinde einen Festbetrag über 579.- € im Monat. Die gesamte Verleihinfrastruktur, die Wartung, Instandhaltung und das Fahrzeug sind mit diesem Betrag abgedeckt. Die Verleihgebühren fließen direkt an die Gemeinde. Der Vorteil an Modell 2 ist, dass man einen Elektrobus (Nissan E_NV Evalia) erhält.
Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass ein Car Sharing Bus im Dorf bei den Bürgern, Touristen und Vereinen gut angenommen werden würde. Die Gemeinde strebt eine Bereitstellung im zweiten  oder dritten Quartal 2021 an. Bei Abschluss des Vertrages im Jahr 2020 käme die Gemeinde in den Genuss einer monatlichen Kostenreduktion von -250 € (siehe Beispielrechnung, Anlage Dokumente).

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister erläutert die vorliegenden Angebote. Sein Wunsch ist es, zum jetzigen Zeitpunkt in das System Car-Sharing einzusteigen und damit zu signalisieren, dass Oberaudorf sich an der Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Mobilität als Vorreiter beteiligt. Als Standort für den angedachten Elektrobus ist die E-Ladestation am Parkplatz an der Geigelsteinstraße vorgesehen. Aufgrund des derzeit vorliegenden günstigen Angebots sollte man sich nach seiner Meinung für einen raschen Vertragsabschluss mit der Firma twist mobility GmbH entscheiden. Er betont dabei, dass außer den Vertragsgebühren keine weiteren Verpflichtungen für die Gemeinde entstehen. Die Gemeinde erhält aus den erzielten Buchungsgebühren auch einen festgeschriebenen Anteil. Verleih und Betreib des Fahrzeuges werden ausschließlich vom Vertragspartner getätigt.

Aus dem Gremium wird zunächst bemängelt, dass laufende Zahlungen für das angestrebte Projekt nicht entstehen sollten, um den Haushalt zu schonen. Mehrheitlich ergibt sich aus der Diskussion aber, dass durchaus Bedarf für eine Car-Sharing-Projekt in Oberaudorf vorhanden ist. Für das Image des Ortes wird das Angebot sehr positiv gesehen. Ein erster Vertragsabschluss für ein Fahrzeug wird deshalb befürwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag über den Betrieb eines Car-Sharing-System, zunächst für ein Fahrzeug, mit der Fa. twist moblility GmbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr