Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberaudorf; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.11.2020 beschlossen, die Steuersätze für die Hundesteuer in der entsprechenden Satzung (§ 5 Abs. 2 und 3) mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt anzupassen und dabei auch einen Steuersatz für Kampfhunde einzuführen:
für den ersten Hund                          75 €
für den zweiten Hund                        120 €
für jeden weiteren Hund                        150 €
für jeden Kampfhund                        800 €
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberaudorf in ihrer ersten Änderung auszufertigen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Die Satzung wurde auch den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die neuen Steuersätze sollen zum 01.01.2021 wirksam werden.

Diskussionsverlauf

In einer kurzen Vorstellung der bereits in der vorhergehenden Sitzung beratenen Änderungen der Hundesteuersatzung verliest der geschäftsleitende Beamte noch einmal den Änderungstext des § 5 mit den neu gefassten Gebührensätzen. Diese gelten ab 01.01.2021.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberdorf gemäß der heutigen Vorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr