Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberaudorf; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.11.2020 beschlossen, die Steuersätze für die Hundesteuer in der entsprechenden Satzung (§ 5 Abs. 2 und 3) mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt anzupassen und dabei auch einen Steuersatz für Kampfhunde einzuführen:
für den ersten Hund 75 €
für den zweiten Hund 120 €
für jeden weiteren Hund 150 €
für jeden Kampfhund 800 €
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberaudorf in ihrer ersten Änderung auszufertigen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Die Satzung wurde auch den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die neuen Steuersätze sollen zum 01.01.2021 wirksam werden.
Diskussionsverlauf
In einer kurzen Vorstellung der bereits in der vorhergehenden Sitzung beratenen Änderungen der Hundesteuersatzung verliest der geschäftsleitende Beamte noch einmal den Änderungstext des § 5 mit den neu gefassten Gebührensätzen. Diese gelten ab 01.01.2021.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberdorf gemäß der heutigen Vorlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2020 16:36 Uhr