Genehmigung zur Annahme von Spenden (März 2016 - Februar 2017) durch die Gemeinde Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind Zuwendungen durch den Gemeinderat zu beschließen und die Zuwendungsliste dem Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (s. bereits Gemeinderatsbeschluss vom 24.03.2009).
Gründe, welche eine Beratung und Beschlussfassung der Angelegenheit in nicht-öffentlicher Sitzung erforderlich machen würden, sind nicht ersichtlich (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO).
Dem Gemeinderat werden die, im Zeitraum vom März 2016 – Februar 2017 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Es wurden eine Einzelspende für die Kindertagesstätte „Schatztruhe Niederaudorf“, eine Einzelspende für den Helferkreis Oberaudorf, eine Einzelspende für das Ferienprogramm 2016 und zwei Einzelspenden für die Grundschule Oberaudorf in Höhe von insgesamt 2.983,00 € vereinnahmt.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden im Zeitraum vom März 2016 – Februar 2017 zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich dem Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2017 07:53 Uhr