1. Änderung Bebauungsplan Nr. 31: "Tatzelwurm"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.12.2015 bis 20.01.2016, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, waren neun Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen, welche in der Sitzung vom 01.03.2016 behandelt und abgewogen wurden (siehe auch Niederschrift des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 01.03.2016, lfd. Nr. 210/2016). Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.03.2016 bis 20.04.2016 statt. In der Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2017 wurde mitgeteilt, dass analog zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß den §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Tatzelwurm“ wiederholt wird. Grund hierfür war, dass die Bekanntmachung nach Ansicht des Landratsamtes Rosenheim hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt.

Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.03.2017 bis 21.04.2017 statt.

Hier ergab sich folgendes Ergebnis:

Es wurden 47 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt, davon ging von 23 kein Rücklauf ein, 16 äußerten keine Einwände zum Vorhaben, 8 Stellungnahmen werden nachfolgend behandelt.

Seitens der Öffentlichkeit ging kein Einwand bzw. Stellungnahme bei der Gemeinde ein.


Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 30.03.2017

Hinweis darauf, dass die Erweiterungsfläche in die Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren als "Hinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen" eingetragen ist. Empfehlung, eine langsame Deformation des Hangs beim Bau durch entsprechend starke statische Konstruktion der Fundamentierung zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Landesfischereiverband Bayern e.V., Stellungnahme vom 18.04.2017

Keine Einwände, falls eine zusätzliche Schmutzwasserbelastung des Auerbachs infolge geänderter Bebauung ausgeschlossen werden kann.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0


Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet IV/R, Bauleitplanung, Stellungnahme vom 10.04.2017

Hinweis, dass notwendige Stellplätze nicht innerhalb der (blau dargestellten) Baugrenzen liegen dürfen, da sie nicht umgesetzt werden können (Doppelbelegung der Fläche). Im Änderungsplan sollte daher entweder auf die textliche Stellplatzanforderung C1.4 des Ausgangsbebauungsplanes Bezug genommen werden oder eine zeichnerische Stellplatzfestsetzung ohne Flächendoppelbelegung erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Die dargestellten Stellplätze sind in der Realität vorhanden. Die zeichnerische Darstellung soll beibehalten werden. Die textliche Stellplatzanforderung C1.4 des Ausgangsbebauungsplanes wird in den Änderungsplan unter Festsetzungen durch Text mit aufgenommen. Somit ist ein Bezug hergestellt. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Hinweis, dass die nördliche Baugrenze des Gebäudes „Spa“ und die Baugrenze des „Tatzelwürmchens“ korrekt in den Geltungsbereich der Änderung mit aufgenommen werden sollte.

Beschlussvorschlag:

Die benannten Baugrenzen werden in den Geltungsbereich der Änderung mit aufgenommen bzw. angepasst. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Die Sichtdreiecke sind nur unverbindlich als Hinweis angegeben. Als Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB müssten die Flächen konkreter definiert werden.

Beschlussvorschlag:

Die Sichtdreiecke werden durch Festsetzungen durch Planzeichen festgesetzt. Neuer Punkt A 13. Punkt 1.16 unter „Hinweise durch Planzeichen“ entfällt. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Das in der Planlegende angeführte Planzeichen Höhenlage NN ist im Geltungsbereich der Änderung nicht verwendet.

Beschlussvorschlag:

Es wurde eine Höhenlage NN (749) im Geltungsbereich der Änderung verwendet. Keine Planänderung notwendig.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet III/3, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 18.04.2017

Die Ausgleichsflächen sind rechtlich durch Reallast und Grunddienstbarkeit zu sichern. Die Gemeinde hat Ausgleichsflächen plangemäß anzulegen und zu pflegen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) zur Erfassung im Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 BayNatSchG). Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und kann auf der Homepage des LfU abgerufen werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt soll zusätzlich der Meldebogen in digitaler Form zugesandt werden.

Beschlussvorschlag:

Wurde bereits nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit in die Begründung aufgenommen. Keine Planänderung notwendig.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Landratsamt Rosenheim, SG III/1 Wasserrecht, Stellungnahme vom 07.04.2017

Für freigestellte Bauvorhaben und baugenehmigungsfreie Anlagen im 60-m-Bereich des Auerbaches und seiner Seitengewässer ist eine wasserrechtliche Genehmigung beim Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rosenheim zu beantragen.

Beschlussvorschlag:

Bei Anträgen auf Genehmigungsfreistellung und auch bei baugenehmigungsfreien Anlagen muss eine wasserrechtliche Genehmigung beim Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rosenheim beantragt werden. Keine Planänderung notwendig.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0


Polizeiinspektion Kiefersfelden, Stellungnahme vom 07.04.2017

Zur Thematik Rückwärtsausparken regen wir an, die Ausführung der Stellplätze gegenüber der Bushaltestelle in paralleler Form (wie eingezeichnet) zur Kreisstraße vorzuschreiben. Ein rückwärtiges Ausparken im Bereich des unteren abgesetzten Parkplatzes halten wir für unbedenklich.

Beschlussvorschlag:

In der Begründung ist unter Punkt 3 ausdrücklich beschrieben, dass entlang der Kreisstraße ein Schrägparken und Rückwärts-Ausparken nicht erlaubt ist. Keine Planänderung notwendig.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0


Aus der Mitte des Gremiums wird noch angemerkt, dass dem Hotelbetreiber mitgeteilt werden soll, dass dies durch Beschilderungen bzw. Anordnungen noch festgelegt werden soll.

Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 20.03.2017

Sofern die von der unteren Naturschutzbehörde genannten Voraussetzungen für die Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erfüllt werden können, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegen.

Beschluss:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Landratsamt Rosenheim, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Stellungnahme vom 07.04.2017

Hinweis, dass sich das Planungsgebiet an der straßenrechtlich freien Strecke der Kreisstraße RO 52 befindet.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Forderung, dass die Anbauverbotszone von 15 m ab Fahrbahnrand im Plan zu kennzeichnen ist.

Forderung, dass das Gebäude Almhütte um 3 Meter nach Westen verschoben wird, um einen Mindestabstand zur Fahrbahn von 10 m einzuhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nach Art. 23 Abs. 2 BayStWG.

Beschlussvorschlag:

Beide Forderungen werden abgelehnt mit der Begründung, dass jede Verschiebung des Gebäudes nach Westen den Eingriff in den Hang noch verschärfen und negative Auswirkungen auf die Landschaftsgestaltung haben würde. Ein etwas näheres Heranrücken des Gebäudes an die Kreisstraße erscheint an dieser Stelle vertretbar. An der bestehenden Plandarstellung und der vorbereitenden Ausarbeitung der optimalen Einbindung des Gebäudes in die Landschaft durch AB Schmidt soll daher festgehalten werden. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Feststellungen zum Stellplatznachweis: Die Mehrzahl der Stellplätze und die geplanten zwei Bus-Stellplätze liegen innerhalb der Anbauverbotszone zur Kreisstraße.

Eine Ausnahme von der Einhaltung der Anbauverbotszone kann unter folgenden
Voraussetzungen erteilt werden:
a) Die Busse dürfen nur der Länge nach aufgestellt werden;
b) Auf den beiden Bus-Parkplätzen dürfen keine Pkw parken;
c) Entlang der Kreisstraße ist Schrägparken und Rückwärtsausparken nicht erlaubt; d) Erforderliche Sichtdreiecke im Bereich von Parkplatzausfahrten sind freizuhalten.

Beschlussvorschlag:

Die zur Erteilung der Ausnahme erforderlichen Punkte sind im Plan dargestellt bzw. wurden ergänzt (Sichtdreiecke). Die Punkte wurden in die Begründung aufgenommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0



Feststellung, dass Kosten für Lärmschutzmaßnahmen vom Landkreis nicht übernommen werden.

Hinweis, dass der Kreisstraße kein Niederschlagswasser von angrenzenden Flächen zugeführt und der Abfluss des Oberflächenwassers von der Straße nicht behindert werden darf.

Beschlussvorschlag:

Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend
Ja
Nein
13
13
0


Beschluss

Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 01.03.2016 samt Anlagen. Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Tatzelwurm“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2017 10:42 Uhr